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Archiv-Artikel

Kein Geld für Esser

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entscheidet heute über die Entschädigungsforderungen von Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Der Manager fordert vom Land NRW 200.000 Euro. Er hatte Ermittlungen gegen sich als rechtswidrig bezeichnet. Presseauskünfte der Justiz hätten zudem seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Nach einer vorläufigen Bewertung ist aber fraglich, ob Esser wie in der ersten Instanz Geld zugesprochen wird. Die Aufnahme von Ermittlungen habe im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft gelegen, hatte das Gericht im Februar zu verstehen gegeben. Esser hatte für den Mannesmann-Verkauf rund 30 Millionen Euro erhalten, war aber vom Verdacht der Untreue freigesprochen worden. Im Herbst steht hierzu ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof an.