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Damit die Firma weiterläuft

Das Kabinett will heute weniger Steuern für Erben und Unternehmen beschließen

BERLIN taz ■ Bei aller Kapitalismuskritik – das Bundeskabinett wird heute eine Steuersenkung für Unternehmen beschließen und den Ländern Einnahmeausfälle bei der Erbschaftsteuer zumuten. Beides allerdings mit dem Ziel, mehr Arbeitsplätze in Deutschland zu halten oder gar neue zu schaffen. Denn beide fiskalischen Maßnahmen wurden Mitte März auf dem Jobgipfel des Kanzlers mit den Unionsspitzen beschlossen.

Deshalb hat Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) kein Problem damit, bei der Erbschaftsteuer auf einen Vorschlag des bayerischen Finanzministers Kurt Faltlhauser (CSU) zurückzugreifen. Der sieht vor, dass Erben eines Betriebes die eigentlich fällige Erbschaftsteuer für zehn Jahre gestundet wird, wenn sie den Betrieb weiterführen. Nach dieser Frist entfällt die Steuer ganz. Das gilt aber nur für einen Unternehmenswert bis 100 Millionen Euro, was darüber liegt, wird weiterhin besteuert.

Ziel der Regelung ist, die Fortführung von kleineren und mittleren Familienunternehmen nicht durch Erbschaftsteuern zu belasten. Das Problem ist aber, dass den Ländern bis zu 450 Millionen Euro im Jahr an Steuereinahmen fehlen werden. Die Gegenfinanzierung ist noch nicht geklärt. Möglicherweise wird dazu Bayern, das seinen Gesetzentwurf voraussichtlich parallel zu dem der Bundesregierung am 27. Mai in den Bundesrat einbringen wird, Vorschläge machen. Der Entwurf Bayerns liegt aber noch nicht vor.

Noch komplizierter ist die Lage bei der geplanten Senkung der Unternehmensteuern. Die so genannte Körperschaftsteuer soll von gegenwärtig 25 auf 19 Prozent reduziert werden. Das soll Spielraum geben für mehr Investitionen. Zwar sind sich die Union und SPD darüber einig. Aber auch hier ist die Gegenfinanzierung das Problem. Denn durch die Senkung verliert der Bund in den kommenden Jahren Einnahmen von bis zu 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, die Länder eine knappe Milliarde Euro. Eichels Gesetzentwurf sieht unter anderem Beschränkungen bei Steuersparfonds und Verlustverrechnungen und eine höhere Mindeststeuer für Unternehmen vor. Doch an vielen Punkten der geplanten Regelung hat die Union noch etwas auszusetzen. Deshalb erteilte Faltlhauser, auch Verhandlungsführer der Union, dem Münchener Merkur zu Folge dem Bundesfinanzminister per Brief eine Absage. Eichel habe die geforderten „substanziellen Korrekturen“ nicht vorgenommen, lautet sein Vorwurf. Eine Einigung dürfte also so schnell nicht erzielt werden – zumindest nicht vor den Landtagswahlen in Nordrhein Westfalen.

STEPHAN KOSCH