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Archiv-Artikel

Raus aus dem Trott

BILDUNGSURLAUB Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub für Weiterbildung

Von SUL

Ein Workshop über Medien und Sucht, eine Weiterbildung zum Betriebswirt für Management oder ein Italienisch-Intensivkurs – all das sind Veranstaltungen, die sich Arbeitnehmer als Bildungsurlaub anrechnen lassen können.

In den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder ist der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub festgeschrieben. Die Weiterbildung soll die politischen oder sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers erweitern oder der Qualifizierung für ein Ehrenamt dienen. Ein direkter Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit muss nicht bestehen.

In Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein und Bremen sind die Regeln zum Bildungsurlaub ähnlich: Alle Arbeitnehmer, die länger als ein halbes Jahr bei einem Unternehmen im jeweiligen Bundesland beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr, zusätzlich zu ihrem regulären Jahresurlaub. Das Gehalt wird in dieser Zeit regulär weitergezahlt. Nur mit einer dringenden betrieblichen Begründung dürfen Arbeitgeber die Genehmigung verweigern.

Unterschiede gibt es bei der vorgeschriebenen Dauer der Weiterbildung. In Bremen werden bereits eintägige Seminare genehmigt, in Niedersachsen und Hamburg müssen diese an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden.

Wenn die Veranstaltungen für den Bildungsurlaub noch nicht zertifiziert sind oder in einem anderen Bundesland durchgeführt werden, muss der Arbeitnehmer die Anrechnung beantragen. Auch Veranstalter können dies tun. SUL

Auf www.bildungsurlaub.de findet sich die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Dort gibt es auch eine Datenbank der anerkannten Seminare