: Erektion bleibt Privatvergnügen
URTEIL Krankenkassen müssen Potenzmittel nicht erstatten, weil es dabei nur um höhere Lebensqualität gehe. Auch rezeptfreie Cremes gegen Neurodermitis werden nicht bezahlt
KASSEL dpa/taz | Kein Grundrecht auf Erektion: Ein an multipler Sklerose erkrankter Mann kann die Kosten für Potenzmittel nicht von seiner Krankenkasse einfordern. Wie das Bundessozialgericht am Dienstag entschied, können Mittel zur Behandlung von Erektionsstörungen vom Leistungskatalog der Krankenkassen ausgeschlossen werden. Es sei rechtmäßig, die Bezahlung von Medikamenten zu verweigern, „die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen“, so die Richter. Dies gelte erst recht, wenn es sich um Krankheitsbereiche handle, die „maßgeblich vom subjektiven Empfinden“ abhingen.
Auch Neurodermitis-Kranke müssen rezeptfreie Medikamente selbst bezahlen. Eine Versicherung habe es zu Recht abgelehnt, die Kosten für bestimmte Salben oder Ölbäder zu übernehmen. Bei der Gesundheitsreform 2004 waren rezeptfreie Arzneimittel weitgehend von der Bezahlung ausgeschlossen worden.
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