: Stiefkindadoptionen geduldet
HOMO-EHE Die bayerische Regierung zieht eine Verfassungsklage gegen die Adoptionsrechte von gleichgeschlechtlichen Partnern zurück. Erfolg der FDP in der Münchner Landesregierung
MÜNCHEN taz Der Rückzieher sollte ganz geräuschlos passieren. Schon vor einem Monat hat die bayerische Regierung eine Klage gegen die Adoptionsrechte von homosexuellen Lebenspartnern beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Heraus kam das erst jetzt, durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung.
Die rot-grüne Bundesregierung hat 2005 die sogenannte Stiefkindadoption erlaubt. Homosexuelle in eingetragenen Partnerschaften können seitdem das leibliche Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren, um ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. Die bayerische Regierung unter Edmund Stoiber erklärte das damals für unnatürlich und reichte eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgericht ein. Eigentlich wollte das Gericht in diesem Jahr eine Entscheidung treffen. Nun haben die Bayern ihren Widerstand gegen das vier Jahre alte Gesetz eingestellt. Der kleine Koalitionspartner der CSU in Bayern, die FDP, wollte es so.
„In der neuen Regierungskonstellation hat die Regierung die Klage gegen die Stiefkindadoption zurückgenommen“, verkündete die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) am Montag nüchtern. Bei der FDP klingt das euphorischer: „Die FDP hat der CSU geholfen, im 21.Jahrhundert anzukommen“, jubelte die bayerische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie habe im Koalitionsausschuss gedrängt, die Klage fallen zu lassen.
Die FDP-Frau würde gerne das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare weiter ausweiten, so wie es Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorschlägt. Demnach sollten homosexuelle Lebenspartner auch nichtleibliche Kinder adoptieren dürfen, wie jedes heterosexuelle Ehepaar. Doch dagegen sperrt sich die CSU vehement. „Eine Volladoption durch Lebenspartner wird es mit mir nicht geben“, tönt Bayerns Justizministerin Merk. Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) meint, eine Familie mit zwei gleichgeschlechtlichen Erziehungsberechtigten sei für fremde Adoptivkinder nicht geeignet. BERNHARD HÜBNER