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Archiv-Artikel

Lebenslang für NS-Verbrechen

URTEIL In einem der wohl letzten Kriegsverbrecherprozesse wird ein 90-Jähriger wegen zehnfachen Mordes in Italien 1944 verurteilt. Die Verteidigung will in Berufung gehen

„Wir wollen keine Rache, nur Gerechtigkeit“, sagten Geschwister damaliger Opfer

AUS MÜNCHEN ANDREAS SPEIT

Im NS-Kriegsverbrecherprozess hat das Landgericht München Josef Scheungraber zu lebenslanger Haft verurteilt. In fast 40 Verhandlungstagen untersuchte das Schwurgericht die Verantwortung des ehemaligen Wehrmachtsoffiziers an dem Massaker an 14 Zivilisten 1944 im italienischen Falzona di Cortona. Am Dienstag erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl: „Das war Mord. Herr Scheungraber war der einzige Offizier vor Ort, er hatte die Verantwortung, er wollte Rache üben.“

Kaum war das Urteil verkündet, brach Applaus in dem fensterlosen Gerichtssaal aus. Einen kurzen Schwächeanfall erlitt Rainer Thesen, einer der drei Verteidiger Scheungrabers. Aus Mangel an Beweisen hatten sie einen Freispruch gefordert. Das Gericht folgte aber der Staatsanwaltschaft. „Die Vergangenheit hat den Angeklagten eingeholt“, sagte Hans-Joachim Lutz, einer der zwei zuständigen Staatsanwälte.

Meist mit geschlossenen Augen hörte Scheungraber der Begründung zu. Letzte Worte wollte er nicht sagen. Einer seiner Anwälte, Klaus Goebel, erklärte: „Hass“ und „Druck auf das Gericht“ hätten überhaupt nur zum Verfahren geführt. Goebel werden seit Jahren enge Kontakte zur rechtsextremen „Stillen Hilfe“ nachgesagt, die angeblich Naziverbrechern nicht bloß vor Gericht hilft.

In den Verhandlungen hatte Scheungraber bestritten, vor Ort gewesen zu sein, gar von dem „Vorfall“ überhaupt gewusst zu haben. Der 90-Jährige erklärte, er sei unschuldig vor Gericht gestellt worden, obwohl er bloß „für das Vaterland“ Dienst getan habe.

Das Gericht sah es durch Zeugenaussagen, Gutachter und Aktenlage jedoch als erwiesen an, dass Scheungraber als Kompanieführer einer Einheit des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818 das Massaker am 27. Juni 1944 in Falzona di Cortona verantwortete. Ausführlich legte der Vorsitzende Richter das Geschehen und den Tathintergrund dar: Am 26. Juni 1944 hatte Scheungraber demnach drei Untergebenen befohlen, ein Pferd und einen Wagen zu requirieren. Zwei von ihnen wurden durch Partisanen getötet. Bei der Divisionsleitung forderte Scheungraber sogleich eine Vergeltungsaktion ein. Deren Ziel war, so der Vorsitzende Richter, einzig die Tötung von Zivilisten.

Am 27. Juni 1944 trieb Scheungrabers Kompanie laut Gericht willkürlich zehn Bauern und Bauernsöhne, die nichts mit den Partisanen zu tun hatten, in Falzona zusammen, sperrte sie in ein Bauernhaus und sprengte es. Zuvor hatte die Einheit schon vier Menschen erschossen. Vor Gericht konnte Scheungrabers Verantwortung aber allein für die zehn Toten im Bauernhaus nachgewiesen werden. „Bei seinem Vorgehen kam es dem Angeklagten darauf an, seinen Hass wegen des Todes seiner Soldaten abzureagieren und sich zu rächen“, erklärte der Vorsitzende Richter. Diese Motive bestätigten die Mordmerkmale aus niederen Beweggründen.

Nach dem Urteil waren Margarita und Angiola L. die Erleichterung anzusehen. Weinend, mit lachendem Gesicht lagen sich die Geschwister von Opfern des Massakers in den Armen. „Wir wollen keine Rache, nur Gerechtigkeit“, sagten sie. Auch der Bürgermeister von Cortona, Andrea Vignini, war extra angereist. „Seit 65 Jahren gedenken wir des Massakers“, sagte er und betonte: „Das Urteil zeigt, dass Gerechtigkeit auch nach so langer Zeit möglich ist.“ Scheungrabers Anwalt Goebel erklärte: „Wir gehen auf jeden Fall in Revision.“