: Wer zu viel wagt, soll nicht gewinnen
BONUSZAHLUNGEN Die Bankenaufsicht legt strengere Regeln für das Risikomanagement von Banken vor
BERLIN taz/ap | Banken dürfen die Vergütung ihrer Mitarbeiter künftig nicht mehr an kurzfristige Erfolge knüpfen. Das legen neue, strengere Regeln für das Risikomanagement von Geldinstituten fest, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Freitag vorgestellt hat. In den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) hat die Bafin Vorschläge internationaler Expertenkommissionen umgesetzt, die unter anderem auch in Beschlüsse der G-20-Staaten vom April eingeflossen waren. Seit Ausbruch der Finanzkrise wird kritisiert, dass die Gehälter von Bankern oft zu wesentlichen Teilen aus Bonuszahlungen bestehen, die das kurzfristige Risiko belohnen und so zu riskanten Geschäften verleiten.
So stellt der neue Regelkatalog besonders solche Gehaltszahlungen infrage, die zu einem wesentlichen Teil aus Bonuszahlungen bestehen, sowie „bedeutende vertragliche Abfindungsansprüche“, die ein Mitarbeiter selbst bei schlechter persönlicher Erfolgsbilanz in unveränderter Höhe geltend machen könne. Zu den Neuregelungen zählt auch, dass Faktoren wie der Gesamterfolg eines Geldinstituts in Zukunft eine größere Rolle spielen sollen: Gehe es der Bank schlecht, müssten die Bonuszahlungen an Mitarbeiter ausbleiben; sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Geschäftsabschluss unter Risikogesichtspunkten nicht vertretbar war, müssen die Verantwortlichen den Bonus teilweise oder ganz zurückzahlen, so die Bafin.
Außerdem sieht das Papier vor, dass alle Geldinstitute künftig Stresstests für ihre wesentlichen Risiken durchführen. Sie müssen dafür sorgen, Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen und Verlustgefahren aus Risiko-Konzentrationen angemessen in das Risikomanagement einzubeziehen. Höhere Anforderungen stellen die neuen MaRisk nach den Angaben der Bafin auch an das gruppenweite Risikomanagement. Die Aufsicht verlangt, dass eine Strategie für die gesamte Gruppe entwickelt wird. Außerdem soll der Aufsichtsrat ein direktes Auskunftsrecht bei der internen Revision erhalten.
Bis Ende des Jahres soll das Papier umgesetzt werden. Sabine Lautenschläger, Exekutivdirektorin der Bankenaufsicht, appellierte gestern an die Banken, die Regelungen „mit Nachdruck“ umzusetzen. ABM