DESERTIERTER TALIB : Gericht erlaubt Abschiebung nicht
MANNHEIM | Für Afghanen ohne Bleiberecht in Deutschland besteht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim kein grundsätzlicher Abschiebeschutz. Ein desertierter Talib darf nach EU-Recht aber nicht abgeschoben werden, weil ihm konkret Verfolgung durch die radikal-islamischen Kämpfer in Afghanistan droht, entschieden die Richter in einem gestern veröffentlichten Urteil. Gegen die Taliban könnten weder der afghanische Staat noch internationale Organisationen hinreichenden Schutz bieten. (epd)