: Freiberufler müssen künftig für die Rente vorsorgen
ALTER Die Bundesregierung verzichtet aber darauf, alle in die gesetzliche Rentenkasse einzubinden
MATTHIAS W. BIRKWALD, LINKE
BERLIN taz | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will eine Versicherungspflicht für Selbststständige einführen. Das geht aus einem Eckpunktepapier zur Rentenreform hervor, das der taz vorliegt. Die neue Regelung ist Teil einer Rentenreform, die die Ministerin am Donnerstag den Fraktionen präsentieren wird.
Künftig müssen Selbstständige demnach zwingend wählen, ob sie eine private Versicherung abschließen oder in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen. Von der Leyen will so verhindern, dass Freiberufler in Altersarmut fallen und auf die steuerfinanzierte Grundsicherung Anspruch haben. In Deutschland gibt es 4,3 Millionen Selbstständige, 2,4 davon sind Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter. Sie sind oft unzureichend abgesichert. Die Versicherungspflicht soll für all die Freiberufler gelten, die sich nach Inkrafttreten der Regelung selbstständig machen oder jünger als 30 sind. In den ersten Jahren der Existenzgründung soll ihnen aber erlaubt werden, keine oder nur geringe Beiträge zu zahlen.
Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) schätzt man, dass die Versicherten 45 Jahre lang monatlich bis zu 300 Euro für die Altersvorsorge und noch einmal 100 Euro für den Schutz bei einer Erwerbsminderung aufbringen müssten, um über Grundsicherungsniveau zu kommen. Das liegt derzeit bei rund 700 Euro.
Für die rund 1,1 Millionen freiberuflichen Ärzte, Anwälte, Landwirte, Künstler oder Publizisten, die bereits in Versorgungswerke oder Alterskassen eingebunden sind, soll die Versicherungspflicht nicht gelten. Auch nicht für Freiberufler, die älter sind als 50 Jahre. Und für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren soll eine abgeschwächte Regelung greifen: Sie müssen künftig nachweisen, dass sie „Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen zahlen oder über Vermögen verfügen, das eine Basisabsicherung sicherstellen kann“, schreibt das Ministerium.
Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, bezeichnete die Pläne als „sozialpolitischen Skandal“: „Offenbar ist es der 2-Prozent-Partei FDP ein weiteres Mal gelungen, ein Förderprogramm für die private Versicherungswirtschaft anzuregen.“ Anette Kramme, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, sprach sich für eine Pflichtversicherung aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenkasse aus: „Arbeitnehmer werden Selbstständige und dann wieder Arbeitnehmer.“ Nur die gesetzliche Rentenversicherung könne aber in solchen Fällen eine vollständige Absicherung leisten, sagte Kramme. Das sehen auch die Gewerkschaften so.
EVA VÖLPEL
Meinung + Diskussion SEITE 12