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Archiv-Artikel

DIE VERTRAUENSFRAGE

Um eine Neuwahl des Bundestages zu erreichen, müsste Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nach Artikel 68 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage stellen. Bekommt er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen, sofern das Parlament keinen anderen Bundeskanzler wählt. Die Vertrauensfrage kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aber nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages benutzt werden. Es muss eine echte Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundeskanzler und indirekt dem Bundespräsidenten in dieser Frage nach einer Organklage im Jahr 1983 – Helmut Kohl hatte kurz zuvor eine Neuwahl herbeigeführt – einen gewissen Entscheidungsspielraum zugebilligt. DPA