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Archiv-Artikel

Verboten

Guten Tag, meine Damenund Herren!Statt müden Pressewitzchen à la Milchstraße wird zur Schmidtstraße (FAS, gähn) noch müdere Aprilscherze hinterherzuwerfen, bleibt verboten ernst. Nicht, weil es sich für witziger hält. Sondern aus Angst. Denn was die wenigsten wissen: Nach einem bisher nicht getilgten Anhang zu § 118 BGB – Mangel der Ernstlichkeit – können Aprilscherze in der deutschen Presse mit hohen Bußgeldern belegt werden. Nein, das waren nicht die Nazis, das war die Weimarer Republik, die ja mit allerlei Putsch und Widerspenstigkeit zu kämpfen hatte. Merke: Noch der schönste Aprilscherz ist eigentlich verboten.