: Hansa-Fans bleiben polizeilich ausgesperrt
FUSSBALL Der FC St. Pauli darf keine Karten für das Zweitliga-Spiel gegen Hansa Rostock-Fans verkaufen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt damit eine Polizei-Verfügung, „Problemfans“ zu trennen
Der FC St. Pauli darf vorerst keine Gästekarte für das Zweitliga-Heimspiel gegen den FC Hansa Rostock am 22. April am Millerntor an die Ostsee schicken. Das entschied gestern das Hamburger Verwaltungsgericht und bestätigte damit eine polizeiliche Verfügung, 2.500 Rostock-Fans von dem Nord-Derby auszusperren. Nach Auffassung des Gerichts ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es beim Aufeinandertreffen von mehreren hundert „Problemfans“ beider Vereine zu massiven Ausschreitungen kommen werde.
Die Polizei hatte ihre Prognose auf die Vorkommnisse bei Begegnungen beider Vereine in den letzten Jahren gestützt. Schon beim Hinspiel im Dezember war es in Rostock zu Randalen gekommen, als Hansa-Anhänger Feuerwerkskörper in den Pauli-Fan-Block warfen und die Paulianer als Reaktion Bengalos zündeten, so dass das Spiel zehn Minuten unterbrochen werden musste. Auch diesmal bestünde die Gefahr, dass die „Problemfangruppen“ mit Flaschen, Steinen, Pyro-Böllern und Reizgas aufeinander und gegen die Polizei losgingen, sagt das Gericht.
Selbst ein „massiver Einsatz von Polizeikräften“ zur Überwachung und Trennung der Fans vor, während und nach dem Spiel könne Ausschreitungen voraussichtlich nicht verhindern, sagen die Richter. Es bestünde die Gefahr, dass nicht nur Fans und Polizisten, sondern auch unbeteiligte Besucher des direkt neben dem Stadion gelegenen Volksfestes Hamburger Dom in Mitleidenschaft gezogen würden.
Den FC St. Pauli ereilte der Gerichtsbeschluss unmittelbar vor dem Anpfiff des Spiels gegen die Fortuna in Düsseldorf. „Uns liegt noch nichts Schriftliches vor“, sagt St. Pauli-Sprecher Christian Bönig. Daher sei noch nicht entschieden, ob die Kiez-Kicker das Oberverwaltungsgericht anrufen, um weiter gegen den polizeilichen Eingriff in den Kartenverkauf vorzugehen. „Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass wir in Berufung gehen.“ KVA