die wortkunde:
Mit den AfD-Erfolgen in Thüringen und Sachsen wächst die Sorge vor einer rechtsextremen Landesregierung. Und vor dem, was sie an der Macht anrichten könnte. Sollte eine AfD-Regierung Rechtsstaat und Demokratie missachten, hat die Bundesregierung ein wenig bekanntes Instrument, um die Grundsätze der Verfassung zu garantieren. Mit Zustimmung des Bundesrates kann Berlin die Landesregierung absetzen und an ihrer Stelle einen Bundeskommissar einsetzen. Dieser übernimmt dann kommissarisch die Regierungsgeschäfte.
Artikel 37 des Grundgesetzes spricht hier vom „Bundeszwang“. Allen föderalen Prinzipen zum Trotz kann sich der Bund also im Zweifel gegen die Länder durchsetzen. Der Bundeskommissar ist jedoch eine Ultima Ratio, die noch nie zur Anwendung kam. Hoffen wir, dass es so bleibt. Leon Holly
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen