: Schwierige Rechtslage
Eine gemeinsame Kandidatur von WASG und PDS ist kaum möglich
FREIBURG taz ■ Das Wahlrecht passt nicht zu den Plänen von Oskar Lafontaine. Alle Ansätze zur gemeinsamen Kandidatur zweier kleiner Parteien wie der PDS und der WASG sind entweder verboten oder zu kompliziert.
Ausgangspunkt für Lafontaines Überlegung sind die hohen Hürden für den Einzug in den Bundestag. Derzeit muss eine Partei mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erringen, damit sie bei der Verteilung der Sitze überhaupt berücksichtigt wird. Beide Hürden sind für die PDS schwer zu nehmen und für die neu gegründete WASG ganz sicher zu hoch. Deshalb liegt die Idee nahe, dass sich die beiden zusammentun, um die Voraussetzungen gemeinsam zu erfüllen.
Doch das Wahlgesetz bietet dafür keine kurzfristig zu realisierende Handhabe – schließlich soll die Umgehung der 5-Prozent-Hürde nicht allzu leicht fallen. So ist es nicht möglich, dass PDS und WASG parallel antreten und dann die Prozentpunkte einfach zusammengezählt werden. Jede Partei muss für sich allein mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen erringen. Eine Addition der Prozente ist selbst dann nicht möglich, wenn die PDS nur im Osten und die WASG nur im Westen antritt. Denn laut Wahlgesetz gibt es Listenverbindungen nur zwischen „Landeslisten derselben Partei“.
Möglich wäre für WASG und PDS immerhin die Bildung einer ganz neuen Partei. Doch das ist binnen weniger Wochen kaum praktikabel. Außerdem müsste die neue Partei für jede Landesliste bis zu 2000 Unterschriften im jeweiligen Land sammeln und für jeden örtlichen Bewerber 200 Unterschriften im jeweiligen Wahlkreis – ein gewaltiger Aufwand. Am naheliegendsten wäre deshalb eine Absprache, nach der sich PDS und WASG die Wahlen aufteilen. Die PDS tritt im Bund an und nimmt dabei einige WASG-Kandidaten sowie Oskar Lafontaine auf ihre Listen. Und im Gegenzug verzichtet die PDS bei den Landtagswahlen im Westen auf eine eigene Kandidatur und ruft dort zur Wahl der WASG auf. CHRISTIAN RATH