: Wer soll das bezahlen?
KOSTEN Tipps zur Erstattung von natürlichen Heilmethoden im deutschen Tarifdschungel
Komplementärmedizin liegt im Trend. Immer mehr Patienten entscheiden sich bewusst für Naturheilkunde, Homöopathie, Akupunktur oder anthroposophische Therapien. Wie sich die Kostenerstattung durch die Krankenkassen gestaltet, hängt dabei vor allem von der Frage ab, ob der Versicherte Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen oder privat versichert ist.
Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Kosten für komplementäre Arzneimittel und Therapien bis auf Ausnahmeregelungen nur im Rahmen der Verträge zur Integrierten Versorgung sowie als Wahl- oder Zusatztarif erstattet. Bei der Integrierten Versorgung kooperieren gesetzliche Krankenkassen direkt mit ausgewählten Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken, dieses Modell gilt für Anthroposophische Medizin und ärztliche Homöopathie.
„Die Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) hat mit 80 der 145 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Verträge zur Integrierten Versorgung abgeschlossen“, erklärt Zentralvereins-Pressesprecher Christoph Trapp. Diese Kassen sind auf der Website www.welt-der-homoeopathie.de aufgelistet. „Die teilnehmenden Kassen erstatten die Kosten der homöopathischen Behandlung im Rahmen der Direktverträge. Die Vertragsärzte sind approbierte Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Homöopathie-Diplom. Dieses geht über die Anforderungen der Ärztekammer für die Zusatzbezeichnung Homöopathie hinaus. Es wird nach einer dreijährigen berufsbegleitenden Ausbildung vergeben und dokumentiert die Weiter- und Fortbildung“, führt Trapp aus.
Außer im Rahmen der Integrierten Versorgung können naturheilkundliche und komplementärmedizinische Leistungen bei gesetzlich Versicherten auch über Wahl- und Zusatztarife erstattet werden. Hier lohnt sich angesichts der Vielfalt von Leistungen und Tarifen eine genaue Recherche. Die Erstattung von alternativen Arzneimitteln, die größtenteils der Gesundheitsreform 2004 zum Opfer fielen, hat sich seit 2012 erneut geändert: Manche Medikamente können wieder von den Kassen erstattet werden. „Bislang haben die Techniker Krankenkasse (TK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die BKK Technoform nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, der Phytotherapie und der Anthroposophischen Medizin in ihren Leistungskatalog aufgenommen.
Neu ist auch die Erstattung der Kosten einer osteopathischen Behandlung durch die TK und die BKK Technoform“, berichtet Sigrid Heinze, Geschäftsführerin der Hufelandgesellschaft. Hinter diesem Namen verbirgt sich der Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilkunde und Komplementärmedizin, die das gleichnamige Verzeichnis zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen herausgibt.
HEIDE REINHÄCKEL