: Schüler muss schwimmen
Das Landgericht Düsseldorf verpflichtet muslimischen Schüler zur Teilnahme am Schwimmunterricht
DÜSSELDORF dpa ■ Ein schulpflichtiger muslimischer Junge aus Wuppertal muss trotz religiöser Bedenken seiner Eltern am Schwimmunterricht mit Mädchen teilnehmen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestern entschieden. Der Prozessvertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Limberg, sprach von einem bundesweiten Präzedenzfall (Az.: 18 K 74/05).
Die islamischen Eltern des Elfjährigen hatten beantragt, den Schüler aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien, um ihm den Anblick leicht bekleideter Schülerinnen in Badeanzügen und Bikinis zu ersparen. Ein solcher Umgang sei mit dem Koran und islamischen Werten nicht vereinbar. Der Sohn besucht die fünfte Klasse einer Realschule.
Das Gericht entschied dagegen, die Kläger hätten die religiösen Vorschriften, die dem Schwimmunterricht angeblich entgegenstehen, nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt. Es sei zweifelhaft geblieben, ob der Schwimmunterricht bei dem Schüler überhaupt einen religiösen Gewissenskonflikt auslösen könne. „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Auslegung des Koran zu hinterfragen“, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Sievers. Sowohl die allgemeine Schulpflicht, als auch die Religionsfreiheit seien im Grundgesetz verankert. Der staatliche Bildungsauftrag habe in diesem Fall aber Vorrang. Mit einer knielangen Badehose und einem Schwimmunterricht, der auf die religiösen Belange Rücksicht nehme, sei eine Teilnahme für islamische Schüler männlichen Geschlechts zumutbar, so das Gericht.
Die Eltern des Jungen hatten vorgeschlagen, den Schwimmunterricht nach Mädchen und Jungen getrennt zu erteilen. Dies hatte die Schule aus organisatorischen Gründen abgelehnt. Daraufhin hatten die Eltern die Befreiung des Elfjährigen vom Schwimmen beantragt. Die Anwältin der Kläger machte gestern geltend, dass muslimische Mädchen nach bundesdeutscher Rechtsprechung vom Schwimmunterricht befreit werden können.
Anfang der 90er Jahre hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Mädchen islamischen Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn ihre Eltern dies unter Hinweis auf den Koran ablehnen.