: Endlagerung
■ In Deutschland muss hier angefallener Atommüll auch hier endgelagert werden. Aufsichtführende Behörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Ein Endlager muss nach deutschen Bestimmungen für eine Million Jahre sicher sein.
■ In Gorleben wurden die seit 1979 laufenden Erkundungsarbeiten im Jahr 2000 im Zuge eines zehnjährigen Forschungsmoratoriums unterbrochen. Seitdem wurden auch keine anderen Standorte untersucht.
■ Nach einer Untersuchung sind neben Salzstöcken sogenannte Tonsteinformationen möglicherweise für die Endlagerung geeignet. Entsprechende Vorkommen gibt es im Grenzgebiet zwischen Baden-Württemberg und Bayern sowie in Baden-Württemberg nördlich des Bodensees. Die betroffenen Bundesländer haben eine Erkundung strikt abgelehnt.