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Archiv-Artikel

Endlagerung

■ In Deutschland muss hier angefallener Atommüll auch hier endgelagert werden. Aufsichtführende Behörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Ein Endlager muss nach deutschen Bestimmungen für eine Million Jahre sicher sein.

■ In Gorleben wurden die seit 1979 laufenden Erkundungsarbeiten im Jahr 2000 im Zuge eines zehnjährigen Forschungsmoratoriums unterbrochen. Seitdem wurden auch keine anderen Standorte untersucht.

■ Nach einer Untersuchung sind neben Salzstöcken sogenannte Tonsteinformationen möglicherweise für die Endlagerung geeignet. Entsprechende Vorkommen gibt es im Grenzgebiet zwischen Baden-Württemberg und Bayern sowie in Baden-Württemberg nördlich des Bodensees. Die betroffenen Bundesländer haben eine Erkundung strikt abgelehnt.