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Archiv-Artikel

Fabrik darf bleiben

Gericht lehnt Klage gegen Ausbau des Airbus-Werks in Hamburg ab. Denn die Werft diene dem Gemeinnutz

HAMBURG taz ■ Das Hamburger Airbus-Werk ist rechtmäßigerweise erweitert worden. Mit diesem Spruch hat das Oberverwaltungsgericht gestern das Urteil der ersten Instanz gegen den Werksausbau aufgehoben. Zuvor hatte es per Eilentscheidung sichergestellt, dass an der Fabrik für den Riesen-Airbus A 380 weitergebaut werden konnte.

Das Gericht prüfte im Wesentlichen die Ansprüche eines Musterklägers auf Lärmschutz. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem europäischen Naturschutzrecht oder mögliche Mängel des Planfeststellungsbeschlusses blieben unberücksichtigt, weil die individuellen Rechte des Klägers nicht berührt würden. Der Kläger wird beim Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen.

Der Mann, der neben der Ein- und Ausflugschneise der Werkspiste wohnt, hatte als Mitglied einer Klägergemeinschaft den Planfeststellungsbeschluss zum Werksausbau vom 8. Mai 2000 angefochten. Auf dessen Grundlage wurde die Elbbucht Mühlenberger Loch, ein europäisches Naturschutzgebiet, teilweise zugeschüttet und die Werkspiste auf 2.684 Meter verlängert, um einen Teil der Produktion des A 380 an die Elbe zu holen. Airbus zufolge schuf das 2.000 Arbeitsplätze im Werk. Nach Ansicht des Gerichts ist der Lärm, der durch die zusätzlichen Flüge infolge der Werkserweiterung entsteht, für den Kläger nicht unzumutbar. Das Projekt diene „mittelbar dem Gemeinnutz“, sodass der Kläger lediglich Anspruch auf Lärmschutzfenster und -lüfter habe. Die mittelbare Gemeinnützigkeit glaubte das Gericht anführen zu können, weil es im Verfahren ja nicht um eine Enteignung, sondern nur um Lärmbelästigung gehe.

Während das Verfahren seinen Weg durch die Instanzen nimmt, hat Airbus bereits eine weitere Verlängerung der Start- und Landebahn beantragt. Bis zum Ablauf der Frist sind 470 Einwendungen dagegen vorgebracht worden. Diese Verlängerung hätte das Projekt Werkserweiterung beinahe zunichte gemacht, weil es dem Senat lange Zeit nicht gelang, die nötigen Grundstücke zu kaufen. Enteignungen hierfür hatte das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren ausgeschlossen.

Die Kläger werfen Airbus vor, die erneute Verlängerung sei von Anfang an für die Auslieferung des A 380 ab Hamburg erforderlich gewesen, der Konzern habe dies aber verheimlicht.

GERNOT KNÖDLER