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Archiv-Artikel

Haftstrafe für Folterer

Der Haupttäter des Marzahner Folterprozesses muss für 15 Jahre hinter Gitter. Opfer war fast zu Tode gequält worden

Wegen der Folterung eines Jugendlichen hat das Berliner Landgericht gestern drei Männer wegen versuchten Mordes zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der 35-jährige Haupttäter muss laut Urteil für 15 Jahre hinter Gitter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer sowie ein Schüler ihr 15-jähriges Opfer aus Marzahn zwei Tage lang fast zu Tode gequält hatten. Die drei Erwachsenen hatten auch versucht, den Jugendlichen mit einem Stromschlag in der Badewanne zu töten.

Das Gericht sprach in seinem Urteil von einem „sinnlosen Ausleben von „Gewalt, Macht und Demütigung“. Für die Verurteilten sei die Misshandlung des Jugendlichen eine willkommene Abwechslung gewesen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass großspurige Bemerkungen des Jungen eine derartige Brutalität nach sich zogen.

Ein zweiter 35 Jahre alter Täter bekam eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Ein 19-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Junge überlebte nur, weil die Freundin eines Verurteilten die Polizei alarmiert hatte. Während seines Martyriums wurde der Junge mehrfach mit einem Messer am Bein verletzt, mit Springerstiefeln getreten und mit Fäusten geschlagen. DPA