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Archiv-Artikel

Argumente im Namen der Allgemeinheit

BUCH Bibliotheksverband dbv will Urheberrecht novellieren

Den Welttag des Buches am 23. April nimmt der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) zum Anlass, an die Politik zu appellieren, das Urheberrecht wissenschafts- und bildungsfreundlicher zu gestalten.

In seiner derzeitigen Form schütze das Urheberrecht, so der Verband in einer von dpa verbreiteten Mitteilung, zu einseitig diejenigen, die mit dem exklusiven Zugang zum Wissen Geld verdienen wollen. Der dbv setze sich dafür ein, dass Schöpfer von Werken angemessen entlohnt werden. Unnötige Restriktionen beim Zugang zu Wissen behindern jedoch Bildung, Wissenschaft und Forschung und gefährden damit die Innovationsfähigkeit.

Insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von digitalen Kopien von Texten in Wissenschaft und Studium sieht der Interessenverband mit seinen über 10 Millionen registrierten NutzerInnen Handlungsbedarf.

Verstreute Einzellösungen

In einem Positionspapier legt der Verband seine Standpunkte zu strittigen Urheberrechtsfragen dar. Besonders im Fokus steht die Verwendung von digitalen Kopien zur Unterstützung von Studium und Lehre. „Der Gesetzgeber“, sagte die Verbandsvorsitzende Monika Ziller, „ist angetreten, um zeitgemäßen Nutzungsformen Rechnung zu tragen.“ Hochschulbibliotheken sollen in ihrer Verhandlungsposition gegenüber Vertragspartnern gestärkt werden. Es müsse jeder Vertragspartei mehr Rechtssicherheit garantiert werden. Bislang regelten nur verstreute Einzellösungen die Nutzungsrechte der Bibliotheken.

Angesichts einer mangelnden Gleichberechtigung zwischen den Verhandlungspartnern ist eine gestärkte und allgemein gültige Rechtslage zu befürworten. Vor allem sollte der Gesetzgeber pauschale Nutzungsrechte nicht nur für Wissenschaft und Forschung, sondern auch für die Allgemeinheit einräumen.

Ungewissheit gibt es beim Projekt einer Deutschen Digitalen Bibliothek, was die Digitalisierung von verwaisten und vergriffenen Werken anbelangt. Es gebe in Bibliotheken hunderttausende Bücher, die nicht digitalisiert werden können, weil die Rechteinhaber unbekannt sind. Auch für vergriffene Werke gibt es keine Lösungen, sie in die digitale Welt zu überführen.

SOPHIE JUNG