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Archiv-Artikel

„Deich“ muss was Langes sein

Verwaltungsgericht weist Klage gegen Aufschüttung am Fuldahafen zurück. Umweltverbände kritisieren „kleinliche Auslegung von Rechtsnormen“

Von sim

Bremen taz ■ Eine Warft ist eine Warft und eben kein Deich – mit dieser Begründung hat jetzt das Bremer Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine Klage des Gesamtverbands Natur- und Umweltschutz Unterweser (GNUU) gegen eine fußballfeldgroße Aufschüttung am Fuldahafen in Bremen-Hemelingen zurückgewiesen. Auf dem Sandhügel will die Gewoba eine Bootshalle errichten, der alte Hallenstandort soll zum Gewerbegebiet werden. Die GNUU und der Deichverband Rechts der Weser lehnen das Bauvorhaben ab, weil es mitten im Hochwasserabflussgebiet liegt – und damit die Flutgefahr für Bremen vergrößert.

Die Richter zogen sich indes auf Brockhaus-Definitionen zurück. Die strittige Aufschüttung im Hochwasserabflussgebiet sei ungeachtet ihrer Größe nicht „langgestreckt“ wie es Dämme zu sein pflegten, zudem schütze sie nur das aufgeschüttete Grundstück selbst vor kleineren Fluten. Folglich sei der Hügel kein Deich. Nur für einen solchen jedoch hätte die Behörde ein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen – wogegen die Verbände dann wiederum hätten klagen können.

GNUU-Geschäftsführer Martin Rode wertete das Urteil als „kleinliche, verkürzende Auslegung von Rechtsnormen“. Das Bauvorhaben greife ganz klar in den Hochwasserraum ein. Folglich sei die Behörde auch verpflichtet, ein ordentliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen – einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung. Im konkreten Fall, kritisierte Rode, habe der Senat noch nicht einmal untersucht, ob das geplante kleine Gewerbegebiet nicht auch anderswo hätte errichtet werden können. Man erwäge, gegen das Urteil vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.

Die GNUU hatte bereits im Herbst gegen die Genehmigung für die Aufschüttung der künstlichen Warft im Hochwasserabflussgebiet geklagt – bisher ohne Urteil. Dessen ungeachtet hatte die Umweltbehörde der Gewoba im Frühjahr erlaubt, bereits mit der Aufschüttung zu beginnen. Dagegen hatte die GNUU das Eilverfahren angestrengt. Legt sie jetzt Rechtsmittel ein, darf die Gewoba weiterhin nicht bauen.

Das neue Hochwasserschutzgesetz des Bundes gilt für die Hemelinger Bootshalle noch nicht. Lege man die neuen Maßstäbe aber zugrunde, ist Rode sicher, „dann würde man sowas niemals genehmigt bekommen.“ sim