: Ungestört planen
Senat will Beteiligungs- und Klagerechte von Betroffenen und Naturschützern bei Verkehrs- und Industrieprojekten einschränken. Antrag an den Bundesrat beschlossen
Der Senat will den Bau von Verkehrswegen und Fabriken erleichtern und dafür Beteiligungs- und Klagerechte einschränken. Wie er gestern beschlossen hat, wird er dazu im Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung einbringen. Sollte der Vorschlag die Länderkammer passieren, worauf Aussicht besteht, wird sich absehbar der neue Bundestag damit befassen müssen.
Die Vorschläge des Senats beruhen auf der Arbeit der von Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) eingesetzten „Kommission zur Beschleunigung von Planungsverfahren“ unter dem Vorsitz des ehemaligen schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers Jürgen Westphal (taz berichtete). Ein ähnlicher Vorschlag der Bundesregierung bezieht sich nur auf die öffentliche Infrastruktur und ist weniger umfangreich als der des Senats. Dieser soll das Planfeststellungsverfahren einschließlich einer gerichtlichen Eilentscheidung von heute bis zu 30 Monaten auf maximal 24 Monate verkürzen.
Im Gegensatz zum Entwurf der Bundesregierung möchte der Senat das Zusammenlegen der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde erleichtern; er will klarstellen, dass Naturschutzverbände Einwände lediglich gegen die Verletzung des Umwelt- und Naturschutzrechtes vorbringen können; und er will auf dem Klageweg das Verwaltungsgericht überspringen. Die Fristen für Einwendungen der Verbände will der Senat über den Vorschlag der Bundesregierung hinaus verkürzen. Ob es einen Erörterungstermin geben wird, soll künftig im Ermessen der Behörde liegen.
Neben einer Beschleunigung habe seine Kommission eine Befriedung des Verfahrens erreichen wollen, sagte Westphal. „Wir hatten in den Erörterungsterminen zuletzt ein Kampfklima“, ergänzte der Ex-Minister, das den Austausch von sachlichen Argumenten erschwert habe. Künftig sollen Projekte frühzeitig umfassend der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
„Damit könnte die Information der Öffentlichkeit bei einem komplexen Planfeststellungsverfahren wie etwa der Elbvertiefung allein auf die vierwöchige Auslegung der Unterlagen reduziert werden“, warnte der Umweltverband BUND. Dieser und andere Punkte widersprächen EU-Vorgaben. Gernot Knödler