: Für Mamas Pflege zahlt Papa Staat
Erwachsene Kinder müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern nicht Haus und Hof verpfänden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begrenzte am Dienstag die Zahlungspflicht von Kindern für pflegebedürftige Eltern. Nach dem Urteil der obersten Richter haben Leistungen für die eigene Familie, also Ehegatten und Kinder, sowie Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge Vorrang vor Unterhaltszahlungen an die Eltern. Die so genannte „Sandwich-Generation“ sehe sich erheblichen Belastungen ausgesetzt, weil sie in der Regel für die eigenen Kinder zahlen und sich zunehmend auch um die eigene Altersvorsorge kümmern müsse, hieß es in dem Urteil. Der Erste Senat gab mit dem Urteil einer Rentnerin aus Bochum recht, die das Pflegeheim für ihre verstorbene Mutter zahlen sollte, obwohl sie selbst kaum Geld hatte. „Das ist eine Situation, in die jeder geraten kann“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. SEITE 3 und 14