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Archiv-Artikel

Garzweiler II ist (vorerst) nicht zu stoppen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Klage von Umweltschützern gegen Garzweiler II abgewiesen, aber ausdrücklich die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. BUND: Wir werden weiter klagen

MÜNSTER taz ■ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Berufungsklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und einer Privatperson gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II als unbegründet abgewiesen. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Verfahrens hat das Gericht jedoch die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Geklagt hatte der BUND gegen den so genannten Rahmenbetriebsplan. Dieser schreibt vor, welche Maßnahmen die Betreiber des Tagebaus, die Essener RWE Power AG, während des Abbaus zu treffen haben – von der Entwässerung des Kohlereviers bis hin zur abschließenden Verfüllung der Grube voraussichtlich im Jahr 2045. Bereits im Jahr 2000 waren die Umweltschützer gemeinsam mit mehreren betroffenen Gemeinden und Privatpersonen gegen das Bergamt Düren, das den Betriebsplan 1997 zugelassen hat, vor Gericht gezogen. Damals wurde die Klage der Gemeinden und Privatpersonen für unzulässig erklärt. Allein die Klage des BUND war zwar zulässig, wurde vom Gericht aber als inhaltlich unbegründet zurückgewiesen. Mit dem gestern verkündeten Urteil ist nun auch die Berufung gescheitert.

Die Umweltschützer argumentierten, dass der Rahmenbetriebsplan, den das Bergamt Düren akzeptiert hat, unzulässig sei, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Garzweiler II fehle. „Die Genehmigungsbehörde blieb den geforderten Nachweis der ökologischen Beherrschbarkeit der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des Tagebauvorhabens schuldig“, so der BUND zur Begründung seiner Klage. Wie vor fünf Jahren so hat nun aber auch das OVG entschieden: die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht ausschlaggebend, da 1987, bei Beginn des Genehmigungsverfahrens, eine solche Prüfung nicht erforderlich gewesen sei.

Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung ist allerdings nicht der einzige Kritikpunkt des BUND. Der befürchtet viel mehr langfristige Umweltschäden durch das Tagebauprojekt. Durch das Absenken des Grundwasserspiegels – jährlich sollen rund 150 Millionen Kubikmeter Wasser abgepumpt werden – werde das geschützte Feuchtgebiet Maas-Schwalm-Nette „trocken gelegt“, befürchten die Umweltschützer. „Die Auswirkungen sind viel großräumiger als im Zulassungsverfahren berücksichtigt wurde“, so BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen.

Das OVG in Münster hat sich damit jedoch nicht beschäftigt. Im Vordergrund stand allein die Frage, ob die Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich notwendig sei. Allerdings gibt es neben der jetzt eingeräumten Revision noch ein zweites Verfahren, das gegenwärtig stattfindet. Darin geht es um die Zwangsenteignung des BUND, der auf der Garzweiler II-Fläche eine Obstwiese besitzt. Das Gericht habe angekündigt, in dem Enteignungsverfahren auch inhaltlich zu prüfen, ob Garzweiler energiepolitisch sinnvoll sei und welche Umweltauswirkungen der Tagebau habe, so Jansen. „Wir sehen weiter gute Chancen, Garzweiler II noch zu verhindern.“ ULLA JASPER