Nahost-Proteste: Jurist sieht Verbote kritisch
Der Verfassungsrechtler Michael Wrase (Uni Hildesheim) hält Verbote pro-palästinensischer Solidaritätsbekundungen auf Versammlungen oder in Schulen teilweise für problematisch. Eingriffe in die Versammlungsfreiheit seien nur zulässig, „wenn von der Versammlung selbst eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Ordnung ausgeht“, so Wrase in einem Pressegespräch des Mediendienstes Integration. Das sei nur der Fall, wenn strafbare Handlungen zu erwarten seien, „aber nicht nur von Einzelnen auf der Versammlung“. Jetzt werde im Prinzip davon ausgegangen, dass es auf jeder dieser Versamlungen zu strafbaren Handlungen wie der Billigung von Terror gegen Israel komme. Dass „in dieser Pauschalität tatsächlich solche weitreichenden Verbote gerechtfertigt erscheinen“, stellte Wrase in Frage. Mit dem Rundschreiben, in dem Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) Schulleitungen aufforderte, etwa das „Palästinensertuch“ zu untersagen, habe sie sich in einer „Grauzone“ bewegt. (dpa)
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