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Archiv-Artikel

Asylantrag 5122234-479

Gefängnis, Vergewaltigungen, Zwangsabtreibung, Flucht. Das ist Lhakyis Geschichte. Dass sie überlebt hat, war für das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ ein Grund, ihr nicht zu glauben

Ein Ort vor Hamburg. Wohnunterkunft für Asylbewerber, acht Häuser, zusammengezimmert aus blau getünchten Spanplatten. Fünftes Haus, zweites Stockwerk. Sechs Zimmer gehen vom kahlen Flur ab, auf dem Boden liegt graues PVC. Nur vor dem letzten Zimmer auf der rechten Seite liegt ein rotgemusterter Teppich. Hier wohnt Lhakyi.

Wenn sie lächelt, scheint ihr Antlitz sich zu weiten und zu strahlen, und sie sieht dann viel jünger aus als 30. Ihren echten Namen möchte Lhakyi nicht nennen, aus Furcht, alles noch einmal erfahren zu müssen. Ihre Geschichte aber soll nicht länger verborgen bleiben. Darum soll sie Lhakyi heißen. Lhakyi, göttliche Freude.

Ob Lhakyis Bericht stimmt, weiß nur sie selbst. Momentan prüfen deutsche Beamte ihre Geschichte auf ihren Wahrheitsgehalt. Wenn wahr ist, was Lhakyi erzählt, hat sie im vergangenen Jahr Schlimmes erlebt. Angst, Vergewaltigungen, Folter und Flucht.

Lhakyi spricht davon ruhig und gelassen, ohne Bitterkeit. Nach Deutschland kam Lhakyi vergangenen September, nach einer Reise, die in einer Nomadensiedlung in Osttibet begann und Wochen später in einem Wohnheim bei Hamburg endete, in Zimmer 6, drei mal fünf Meter groß, zwei Schränke, zwei metallene Betten, mit Blick auf Bäume, Bahnschienen und ein Stückchen Himmel.

Lhakyi sitzt auf einem alten Holzstuhl am Tisch, die Hände malen Symbole auf Papier, daneben die deutsche Bedeutung. Rad zum Beispiel oder Ampel. Von der Wand lächelt der Dalai Lama. Leise beginnt sie, zu erzählen. Kham, Osttibet, chinesische Provinz. Eines sonnigen Märzmorgens brachen einige Nomaden, unter ihnen Lhakyi, auf, um in einem nahe gelegenen Ort zu demonstrieren. Schon Lhakyis Großvater hatte sich gegen die chinesische Armee aufgelehnt, als China sich das tibetische Kham einverleibte. Der Vater wurde wegen Widerstands gegen die Besatzung von den chinesischen Beamten misshandelt. Er starb an den Folgen, als Lhakyi 20 Jahre alt war.

Lhakyi erzählt, an jenem Morgen hätten sie auf dem Dorfplatz die tibetische Flagge entrollt, Bilder des Dalai Lama in die Luft geworfen und gerufen, Tibet solle unabhängig sein. Nach ein paar Minuten kam die Polizei. Sie haben Lhakyi gefesselt, ihr eine Baumwollmaske über das Gesicht gezogen, sie auf einen Lastwagen geworfen und ins Gefängnis gebracht. Eine Anhörung oder einen Prozess hat es nie gegeben. Fünf Monate und fünfzehn Tage lang verbrachte sie in einer winzigen Zelle, ein paar Quadratmeter Leben. In einer Ecke hat sie ihre Notdurft verrichtet, zur Toilette durfte sie nicht. Die Erinnerung an den Geruch schnürt Lhakyi die Luft ab, sie hustet.

Auch Waschen war ihr nicht erlaubt. Es war dunkel, durch ein faustgroßes Loch drang dann und wann ein wenig Licht. Wann Tag oder Nacht war, wusste Lhakyi nicht. Essen, über dem die Fliegen kreisten, wurde unregelmäßig unter der Tür durchgeschoben. Lhakyi versuchte, sich abzulenken. Abzulenken von den Schritten der Wärter, voller Angst, sie würden wieder vor ihrer Tür halt machen.

Lhakyi kämpft um jedes Wort, wenn sie erzählt, wie es war, wenn sie doch zu ihr kamen. Sie. Chinesische Wärter im Gefängnis, fünf an der Zahl. Nach zweieinhalb Monaten war ihr öfter als sonst übel. Ihr Bauch war hart und geschwollen, die Monatsblutung blieb aus. Von den Vergewaltigungen war sie schwanger geworden.

Die fünf Männer, die sich an ihr vergangen hatten, wussten es. Sie sind zu ihr gekommen, haben sie gepackt und ihr mit einem Eisenstab den Fötus aus dem Bauch geschabt. Lhakyi hat dabei sehr viel Blut verloren. Nach der Abtreibung hat sie hin und wieder Medikamente erhalten. Es ging ihr immer schlechter. Die Wärter hätten befürchtet, sie würde sterben, glaubt Lhakyi. Sie musste einen Brief unterschreiben, in chinesischer Schrift, den sie nicht lesen konnte. Dass sie nicht länger Spionin des Dalai Lama sein würde und im Gefängnis gut behandelt worden war, wird da wohl gestanden haben.

In derselben Nacht fuhren Beamte Lhakyi in die Nähe ihrer Siedlung und warfen sie aus dem Auto. Am nächsten Morgen, geblendet vom Tageslicht, schleppte Lhakyi sich zu den Nomadenzelten. Dort erfuhr sie, dass die Mutter sich während der Gefangenschaft ihrer einzigen Tochter das Leben genommen hatte. Lhakyi war nun allein. Und voller Angst, chinesische Soldaten würden sie bei nächster Gelegenheit wieder festnehmen. Sie beschloss, ihre Heimat für immer zu verlassen.

Ein Freund der Familie fuhr sie nach Ngachu, einer Stadt, die an Nepal grenzt. Von dort aus brachten einige nepalesische Kaufleute, bezahlt von den letzten Habseligkeiten der Mutter, sie über die Grenze: Zwei Nächte sind sie über Berge gewandert, am Waldrand entlang, wenige Meter weiter lauerten Soldaten. Schnee knirschte unter ihren Füßen.

Hamburg. In der Nacht zum 19. September wartete Lhakyi vor einem Haus mit großen Glasscheiben, der Ausländerbehörde. Am Morgen solle sie dort hineingehen und „Asyl“ sagen, hatte sie der Schlepper noch angewiesen. „Asyl“ – Lhakyi hat es die ganze Nacht vor sich hin gemurmelt. An die achttausend Kilometer lagen hinter ihr, mit dem Flugzeug und der Bahn. Zusammengekauert auf einem Treppenabsatz sehnte sie den Morgen herbei. Menschen gingen an ihr vorbei, plapperten in einer ihr fremden Sprache. Autos rauschten über die Straße und blendeten hell auf.

Weil sie ein Bild des Dalai Lama dabei hatte, konnten die Hamburger Beamten Lhakyi am nächsten Morgen als Tibeterin erkennen. Sie brachten Lhakyi auf ein Schiff an der Elbe, auf die „Bibby Altona“, einen schwimmender Container für Asylbewerber. Zum ersten Mal seit langem fühlte sich Lhakyi wieder sicher, die Menschen seien ihr freundlich begegnet. Eine Tibeterin, die auch auf dem Schiff wohnte, erklärte ihr, welche Busse sie nehmen muss, wie sie von Rolltreppen nicht hinunterfällt und von Autos nicht überfahren wird.

Drei Wochen später lud das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“, Außenstelle Hamburg, sie zur Anhörung. Sie dachte, die Menschen dort würden auf jeden Fall Mitgefühl haben und ihr helfen. Aber vor ihr saß ein Beamter, er stellte Fragen, von 8 Uhr bis 11.20 Uhr. 200 Minuten, die über die Wahrheit entscheiden sollen: Stimmt es, dass Lhakyi von chinesischen Soldaten gefoltert wurde? Würde Lhakyi in China wieder festgenommen werden, wie sie befürchtet?

Der Beamte vom Bundesamt hatte keine Beweise. Nele Allenberg, asylpolitische Referentin von amnesty international, sagt: „Asylbewerber sind so gut wie verloren, wenn sie keine Rechtsberatung vor der Anhörung hatten. Ohne Wissen, worauf es bei der Anhörung ankommt, kann der Asylbewerber sich gegen oft typisierte Vorgänge kaum wehren. Falsch ermittelte Lebenssachverhalte sind dann Grundlage für die Entscheidung.“ Lhakyi hatte nicht den Eindruck, dass der Beamte sie wirklich angehört hat.

Eine Sprecherin des Bundesamtes erklärt, die Einzel-Entscheider urteilten „nicht aus Gutdünken“, sondern danach, ob ein Fall „glaubhaft, detailliert und überzeugend“ dargestellt werde. Außerdem bekämen die Einzel-Entscheider Informationen über das Heimatland des Asylbewerbers, gewonnen beispielsweise aus Gerichtsurteilen und den Berichten von amnesty international.

Der Einzel-Entscheider glaubte Lhakyi nicht, er lehnte ihren Antrag auf Asyl ab. Lhakyi müsse ihre Einreise nach Deutschland beweisen. Das kann sie nicht, Lhakyi hat weder ihren falschen Pass noch die Bordkarte behalten, die habe der Fluchthelfer für sie verwahrt. Auf dem Weg nach Deutschland, folgerte der Einzel-Entscheider, sei Lhakyi in ein oder mehrere andere Länder eingereist, so genannte Drittstaaten. Diese seien für Lhakyis Asylantrag zuständig.

Lhakyis „Vortrag insgesamt“ sei „unglaubhaft“, so steht es im Ablehnungsbescheid Nummer 5122234-479 vom 27.10.2004 zu lesen. In Lhakyis Geschichte fänden sich zu wenig Details. Die Abtreibung im Gefängnis habe sie kaum überleben können. Für eine Flucht sei sie zu schwer verletzt gewesen.

Lhakyi sagt leise, sie könne nicht zurück, wisse nicht einmal, wie sie zu ihren Leuten kommen solle, eine Reise durch chinesisches Gebiet sei zu gefährlich. Die Flüchtlingsberatungsstelle „Fluchtpunkt“ half ihr, gegen die Ablehnung Klage zu erheben. Vielleicht, hoffte die Beratungsstelle, hätte Lhakyi beim Verwaltungsgericht mehr Erfolg hat als bei den Beamten des Bundesamtes.

Das Verwaltungsgericht hat sofort reagiert: Lhakyi darf so lange nicht abgeschoben werden, bis ihr Fall noch einmal geprüft wird. Im Gegensatz zum Bundesamt könne das Gericht Lhakyis „Vortrag nicht bereits deshalb als unglaubwürdig einstufen, weil es der Antragstellerin nach den von ihr geschilderten abtreibungsbedingten Verletzungen nicht gelungen wäre, im Gefängnis zu überleben beziehungsweise nach der Entlassung aus demselben zu den Nomaden zurückzukehren,“ steht im Beschluss.

Wann Lhakyi vor das Verwaltungsgericht geladen wird, steht noch nicht fest. Wenn das Gericht Lhakyis Asylantrag ablehnt, droht die Abschiebung durch die Stadt. Lhakyi würde dann nach China geflogen und direkt in die Hände chinesischer Sicherheitsbeamter gegeben. Lhakyi hofft, dass sie bleiben kann.

Anne Kunze