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Vollbremser voraus

Rheinland-Pfalz: allahoppes Land ohne Gefühle

O Justizia! Du blinde und weise und zutiefst rheinland-pfälzische Göttin der Gerechtigkeit. Am Mittwoch hat uns das Oberlandesgericht Zweibrücken ein wegweisendes Urteil mit auf die Straße des Lebens gegeben: „Kein Anspruch auf angenehmes Fahrgefühl bei Vollbremsung“, fasste es die Jurisprudenz-Agentur AFP in ihren Worten zusammen. Ein Autokäufer hatte verlangt, dass ihm sein neuer Wagen auch bei einer Vollbremsung ein ebenso sicheres wie harmonisches Gefühl vermittle. Dieses „persönliche Empfinden“ schmetterte das OLG zurecht ab. Wer in Rheinland-Pfalz ein Auto kauft, hat keinen Anspruch auf Gefühle. Schon gar keine guten. Im Wein- und Saumagenland gilt schließlich Gefühllosigkeit als höchste Tugend. Jedenfalls bei Vollbremsungen. Da könnte ja jeder kommen! Du fällst vom Weinberg und verlangst, sanft im Traubenmost zu landen. Oder springst in den Rhein und forderst, gemütlich flussaufwärts getrieben zu werden. Aber so sind die Pälzer Bebberer und Knodderer. Selbst wenn sie aus der Kurve getragen werden, wollen sie noch geradeaus fahren. Oder umgekehrt. Hauptsache, sie haben Recht. Und wenn sie keines bekommen, wollen sie wenigstens ein angenehmes Gefühl gehabt haben. Rheinland-Pfälzer, diese allahoppen Vollbremser!

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