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Weniger Schwer­behinderte in Betrieben

Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in Berlin deutlich zu niedrig – und zuletzt gesunken

In Betrieben der Hauptstadtregion werden weniger Schwerbehinderte beschäftigt als vorgeschrieben. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kamen in Berlin 31,6 Prozent und in Brandenburg 37,5 Prozent der Arbeitgeber dieser Pflicht nach. Die sogenannte Erfüllungsquote lag demnach fünf Jahre zuvor noch bei 33,8 Prozent beziehungsweise 39,7 Prozent. Darüber hinaus hätten 2021 in Berlin 34,3 Prozent und in Brandenburg 37,2 Prozent ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllt, hieß es. Fünf Jahre zuvor seien es in Berlin 34,8 Prozent und in Brandenburg 34,4 Prozent gewesen. Diese Arbeitgeber hätten nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt.

Ihre Beschäftigungspflicht gar nicht erfüllten demnach in Berlin 34 Prozent und in Brandenburg 25,3 Prozent der Betriebe. Vor fünf Jahren waren es in Berlin 31,4 und in Brandenburg 25,3 Prozent.

Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen müssen einen, bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Betriebe mit 60 und mehr Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. (epd)

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