: Ab 1. Juli neues Energierecht
BERLIN afp ■ Auf dem deutschen Energiemarkt bricht ab 1. Juli eine neue Ära an. Nach dem Bundestag stimmte gestern auch der Bundesrat dem neuen Energiewirtschaftsgesetz zu. Mit dem Kompromiss von Rot-Grün und Union wird die Grundlage für eine Kontrolle der Durchleitungsgebühren für die Strom- und Gasnetze durch die Regulierungsbehörde gelegt. Kernpunkt des auch „Grundgesetz des Energiemarktes“ genannten Regelwerks ist die Bildung der Bundesnetzagentur. Die erst auf den Telekomsektor beschränkte Regulierungsbehörde soll künftig auch Strom- und Gasverbraucher vor überteuerten Netzentgelten schützen. Alle 1.700 Strom- und Gasnetzbetreiber müssen die Gebühren, die sie für die Durchleitung von Strom fremder Anbieter verlangen, zunächst bei der Behörde melden. Die kann dann ungerechtfertigte Erhöhungen untersagen.