Gericht stoppt Laternen-Ausschreibung

Das Berliner Kammergericht hat den Senat bei der Vergabe des Betriebs der Straßenbeleuchtung gestoppt. Begründung: „Rechtsverstöße“ bei der Auftragsvergabe seien „überwiegend wahrscheinlich“. Der Senat hat eine Bieterin wohl zu Unrecht ausgeschlossen, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom Donnerstag hervorgeht. Die Grünen kritisierten, der schließe Mitbewerber willkürlich aus. Für den Grünen-Politiker Oliver Schruoffenegger ist der Grund klar: „Vattenfall soll den Auftrag bekommen.“ Seit 2000 betreibt die Nuon Stadtlicht die mehr als 230.000 Straßenleuchten. Laut Grünen und FDP war schon die damalige Vergabe unrechtmäßig. (dpa)