Anklage: Kunstblut auf Gemälde
Eine Frau, die in der Alten Nationalgalerie das verglaste Gemälde „Clown“ von Henri de Toulouse-Lautrec mit Kunstblut bespritzt haben soll, ist wegen Sachbeschädigung angeklagt worden. Die 53-Jährige sitzt seit der Tat am 30. Oktober in Untersuchungshaft, weil sie keinen festen Wohnsitz hat, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie soll aber nicht zur Klimaschutz-Gruppe Letzte Generation gehören. Klimaschützer hatten mit ähnlichen Aktionen in Museen für Aufsehen gesorgt. Die Frau soll das Gemälde und die Wandbespannung bespritzt und sich dann festgeklebt haben. Die Kosten für Reinigung und Wiederherstellung von Rahmen, Parkett und Wandbespannung werden auf mindestens 100.000 Euro geschätzt. (dpa)
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