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Archiv-Artikel

Imam scheitert

Hassprediger-Imam darf nicht wieder einreisen, das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht entschieden

Von sgi

Bremen taz ■ Der Imam der Abu Bakr Moschee, der Hasspredigten gehalten haben soll, darf nicht nach Deutschland zurückkehren. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hervor, die jetzt vorliegt. Die Entscheidung ist knifflig: Denn einerseits gibt das OVG dem Imam Recht, der gegen seine Ausweisung geklagt hatte. Diese sei tatsächlich rechtlich bedenklich, so das OVG, weil die Innenbehörde hier explizit eine Ermessensentscheidung hätte treffen und begründen müssen, was sie nicht getan hat. Zugleich aber hat die Behörde als zweite Maßnahme dem Imam die Aufenthaltsgenehmigung verkürzt. Das wiederum sei „rechtlich nicht zu beanstanden“, so das OVG und verweist „auf die wiederholte Billigung von terroristischen Gewalttaten während der Freitagspredigten“ des Imams, die „konkret und präzise dokumentiert“ seien – im Ergebnis bedeutet das: Der Imam hat keine Aufenthaltserlaubnis mehr und darf nicht wieder einreisen. CDU wie Innenressort begrüßten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. sgi