: Mündlich verhandeln
Das Volksbegehren für Insolvenz der Bankgesellschaft bekommt eine neue Chance – vom Verfassungsgericht
Das Landesverfassungsgericht hat wegen der Klage einer Bürgerinitiative im Zusammenhang mit der Bankgesellschaft Berlin (BGB) eine mündliche Verhandlung anberaumt. Der Anwalt der Initiatoren des Volksbegehrens „Schluss mit dem Berliner Bankenskandal“, Stefan von Raumer, begrüßte die Gerichtsentscheidung als „gutes Zeichen“: „Eine mündliche Verhandlung war vom Prozessrecht her nicht zwingend und zeigt, dass die Richter den Fall ernst nehmen.“
Die Bürgerinitiative hatte Anfang Januar 2004 dem Senat mehr als 37.000 Unterschriften für ein Volksbegehren überreicht. Ziel des Begehrens waren die Aufhebung der besonderen Garantien, die das Land für die Immobilienfonds der Bankgesellschaft durch das so genannte Risikoabschirmungsgesetz übernommen hatte, und die Insolvenz des Kreditinstituts. Der Senat hatte das Volksbegehren allerdings nicht zugelassen, weil es den Landeshaushalt berührte und deshalb aus seiner Sicht nicht zulässig war. Den Einspruch dagegen reichten die Rechtsvertreter der Initiatoren des Volksbegehrens am 5. März 2004 beim Landesverfassungsgericht ein.
Die mündliche Verhandlung ist für den 19. September dieses Jahres terminiert. DDP