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Russische BotschaftSchrottpanzer darf anrollen

Ein zerschossener russischer Panzer darf als zeitweiliges Mahnmal gegenüber der russischen Botschaft in Berlin aufgestellt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht am Dienstag und verpflichtete damit den Bezirk Mitte zur Genehmigung der geplanten Aktion eines Vereins. Das Panzerwrack könne zwar voraussichtlich nicht direkt vor der Botschaft auf dem Boulevard Unter den Linden aufgestellt werden, weil die dortige Mittelpromenade nicht für eine Belastung von 40 Tonnen ausgelegt sei. Möglich sei das aber gegenüber auf einem gesperrten Teilstück der Schadowstraße, so das Gericht. Der Bezirk hatte argumentiert, dass in dem Wrack „wahrscheinlich Menschen gestorben“ seien, die Ausstellung sei daher nicht angemessen. Das Gericht urteilte nun, ob es sich um Kunst handele, sei unerheblich, es gehe schlicht um zulässige Meinungsfreiheit. (VG 1 L 304/22) (dpa)

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