HONORARE FÜR FREIE : Springer unterliegt
BERLIN | Die Honorarbedingungen für Freie der Axel Springer AG sind teilweise unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Geklagt hatte der Deutsche Journalistenverband (DJV). Gegenstand waren die Honorarregelungen, die der Springer Verlag seit Januar 2007 Verträgen mit Freien zugrunde legt. Der DJV hatte vor bereits vor fünf Jahren den Springer-Konzern aufgefordert, seine Honorarbedingungen für Freie zu überarbeiten. (taz)