: Eine Bratwurst namens Schweini
PROZESS Immer wieder verklagen große Konzerne die Kleinen. Das ist gemein, oder?
BERLIN taz | Für große Konzerne gibt es oft nichts Wichtigeres als ihre Bekanntheit, sprich: die Marke. Ob als bildliches Logo oder als Name lässt sich die Marke in verschiedenen Kategorien anmelden und so vor Produktpiraterie schützen.
Zum Beispiel Ferrari: Das italienische Luxusauto ziert seit eh und je ein sich aufbäumende Pferdchen, das „Cavallino rampante“. 2002 verklagte der Autokonzern einen Juwelier aus Mannheim, weil ein von ihm geschmiedetes Goldpferdchen zu sehr an das Cavallino gemahnte. Das Mannheimer Landesgericht wies die Klage zurück, doch das Oberlandesgericht in Karlsruhe gab Ferrari recht. Künftig müsse der Juwelier, sollte er seine Pferdchen ohne Genehmigung des Autokonzerns verkaufen, eine Strafe von 5.001 Euro zahlen. Daraufhin erwog ein Dortmunder Anwalt, seinerseits gegen den Konzern wegen Markenrechtsverletzung vorzugehen. Das Cavallino sei nämlich ursprünglich der Westfalenflagge entnommen.
Ein weiterer Fall von David gegen Goliath ereignete sich im selben Jahr: Der deutsche Outdoor-Konzern Jack Wolfskin hatte 1982 eine Pfote als Logo für seine Textilien angemeldet. Die taz verwendete die Tatze jedoch schon seit Gründung der Zeitung 1979 – jedoch ohne sich das Symbol rechtlich gesichert zu haben. Die Zeitung verlor den Gerichtsstreit und musste fortan für Outdoor-Artikel auf die Tatze verzichten. Eine Abmahnungen schickte Jack Wolfskin 2009 auch diversen HeimarbeiterInnen, die Kissenbezüge, Strampler und ähnliches mit einer draufgestickten Tierpfote im Internet verkauften. Sie forderte Jack Wolfskin unter Androhung von hohen Geldstrafen auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Auch der Computer-Hersteller Apple kennt keinen Pardon, wenn es um den Schutz vor „Verwässerung“ seiner Marke geht. Eine Unternehmerin aus Bonn hatte sich für ihr Café und weitere Produkte einen stilisierten Apfel mit integriertem Kinderkopf als Wort- und Bildmarke sichern lassen. Prompt meldete sich der US-Konzern Apple bei ihr und forderte sie auf, das Logo in vier Markenklassen nicht mehr zu verwenden, wegen Verwechslungsgefahr.
Erfolgreich klagte Fußballnationalspieler Bastian Schweinsteiger gegen die Vermarktung seines ungeliebten Spitznamens. Ein Augsburger Fleischhändler wollte seine Rostbratwurst „Schweini“ nennen, die polnisch zubereitete Variante sollte den Namen „Poldi“, nach Teamkollege Lukas Podolski, tragen. Das Landgericht München schützte in seinem Urteil von 2005 das Namensrecht des Sportlers. SUNNY RIEDEL