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Archiv-Artikel

GEGEN ZWANGSEHEN

Im Kampf gegen sog. Zwangsehen unter jungen Ausländern wollen die Innenminister den Nachzug eines Ehegatten nach Deutschland an gesetzliche Bestimmungen knüpfen. Als Voraussetzung für den Familiennachzug eines Partners müssten künftig beide Ehegatten in der Regel das 21. Lebensjahr vollendet haben, heißt es im Beschluss der Innenministerkonferenz. Außerdem soll der nachziehende Partner Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen.

Die Innenministerkonferenz beschloss ferner, den Kampf gegen rechtsextremistische Musik zu verstärken. Dabei soll die Möglichkeit der Indizierung nach dem Jugendschutzgesetz besser ausgeschöpft werden. Im vergangenen Jahr wurden bei der zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 120 Indizierungsanträge für rechtsextremistische Musik gestellt. Knapp zwei Drittel der Anträge kamen aus Brandenburg.