: Recht auf Sonnenplatz
VERHANDLUNG Im Konzessionsstreit um die Außenbewirtschaftung in St. Georg bekommt der Hansa-Treff nun Unterstützung vom Verwaltungsgericht
Am Hansaplatz dürfen künftig wohl auch die Gäste des Hansa-Treffs in der Sonne sitzen. Bei einer Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht einigten sich das Bezirksamt Mitte und die Kneipenbetreiberin Liliana Iasar am Mittwoch darauf, dass der Bezirk bis zum 15. Juni über eine Genehmigung für eine Sommerterrasse entscheidet.
Damit dürften die Konzessionsstreitigkeiten um die Kneipe am Hansaplatz 6 beigelegt sein. Im vergangenen Sommer hatte das Bezirksamt den Antrag des Hansa-Treffs, Tische und Stühle auf den Platz zu stellen, abgelehnt. Das Argument: Mit einer Sommerterrasse würden Lärmbeschwerden der Anwohner zunehmen. Außerdem hielten sich in der Kneipe „milieubekannte Personen“ auf, so dass eine Nutzung des öffentlichen Raumes den Zielen des neu gestalteten Platzes widerspreche, wonach sich dort Familien ansiedeln sollen. Einst galt der Hansaplatz als zentraler Drogenumschlagplatz.
Gegen den Ablehnungsbescheid des Bezirks hatte die Kneipenbetreiberin Widerspruch eingelegt. Vor allem weil sich für Iasar der Eindruck bestätigte, dass der Hansa-Treff und seine Gäste am Platz unerwünscht seien. Denn während andere Gaststätten bereits 2011 eine Sommerterrasse errichten durften, war ihr das verwehrt worden.
Auf Anraten des Verwaltungsgerichts soll der Bezirk nun klären, ob der Kneipe bis zum Saisonende eine Sondernutzung gewährt wird. Das Gericht hält die Begründung des Bezirksamts, die sich auf das Hamburgische Wegegesetz (HWG) stützt, für „rechtlich nicht unbedenklich“ und unterstützt „eine probeweise Erteilung der Sondernutzung“.
Laut Gesetz gibt es zwar keinen Anspruch auf die Erlaubnis, öffentliche Wege für den Außenausschank zu nutzen. Strittig ist dem Gericht nach hauptsächlich die Frage, ob das private Recht Dritter eingeschränkt werde. Dass die Terrasse die städtebaulichen Belange störe, könne das Bezirksamt wohl nicht behaupten, so die Richterin Britta Schlöpke-Beckmann. Andere Kneipen hätten ja eine Genehmigung bekommen.
Was die Beschwerdelage aber mit der Genehmigung der Außengastronomie zu tun habe, sei unklar, so die Richterin. Man könne sich nicht einfach auf die Seite der Bewohner stellen. LKA