: „Es geht nicht drunter und drüber“
Auch Soldaten dürfen ihrem Gewissen folgen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Bei rechtlich fragwürdigen Einsätzen ist nun die Bundeswehr beeinträchtigt. Zu Recht
taz: Herr Rose, Soldaten dürfen aus Gewissensgründen Befehle verweigern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht letzte Woche entschieden. Eine Genugtuung für kritische Offiziere wie Sie?
Jürgen Rose: Ja, es ist ein epochales Urteil. Denn es erkennt an, dass auch ein Soldat ein Gewissen hat. Bisher dachte man bei der Bundeswehr: Entweder einer ist Soldat, dann gibt es auch kein Wenn und Aber mehr – oder er verweigert den Kriegsdienst, dann muss er die Uniform ganz ausziehen.
Aber der „Staatsbürger in Uniform“ ist doch schon lange das Leitbild der Bundeswehr. Was aber ist an diesem Urteil neu?
Natürlich kann man sagen, das steht schon so in der Verfassung und im Soldatengesetz. Aber dass all die schönen Grundsätze auch im Kriegsfall wirklich gelten, das ist eine ganz wichtige Klarstellung.
Der Bundeswehrverband will jetzt prüfen, ob eine Einschränkung der Gewissensfreiheit für Soldaten nötig ist, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu bewahren.
Dort buchstabiert man SOLDAT offensichtlich so: Soll Ohne Langes Denken Alles Tun. Der Bundeswehrverband hat wohl noch nichts vom Dritten Reich gehört, vom „Aufstand des Gewissens“ der Offiziere, die versucht haben, Hitler zu stürzen.
Wir haben hier doch keinen Faschismus, oder?
Natürlich nicht. Aber es ist eben ein Widerspruch, dass die Attentäter des 20. Juli 1944 in der Bundeswehr durchaus geehrt werden, aber wenn ein Soldat wirklich mal vom Gewissen als letzter Instanz Gebrauch macht, sind ganz viele gleich entsetzt.
Kann der Soldat also seinem Gewissen folgen wie ein Normalbürger?
Nein, so weit will auch ich nicht gehen. Wer Soldat wird, trifft eine prinzipielle Gewissensentscheidung für die Mitwirkung in einer Armee, soweit sie sich eindeutig im Rahmen der Verfassung und des Völkerrechts verhält.
Was heißt das konkret?
Wenn die Bundeswehr zur Verteidigung des eigenen oder eines anderen angegriffenen Landes eingesetzt wird oder mit Mandat des UN-Sicherheitsrats in anderen Fällen, dann muss der Truppeneinsatz an sich von den Soldaten akzeptiert werden. Für eine Gehorsamsverweigerung ist dann nur noch Raum, soweit es um die Art der Kriegsführung geht, zum Beispiel die Nutzung von geächteten Waffen.
Ein Angriffskrieg ohne UNO-Mandat darf aber generell in Frage gestellt werden?
Ja. Eindeutig völkerrechtswidrige Befehle sind sogar stets unzulässig und deshalb nicht zu befolgen. Da kommt es auf das Gewissen des Einzelnen eigentlich gar nicht an. Das Gewissen als Maßstab ist vor allem dann wichtig, wenn wir uns in einer Grauzone befinden, wo es fraglich ist, was zulässig ist und was nicht.
Zum Beispiel bei einer Intervention ohne UNO-Mandat zur Befriedung eines Bürgerkriegs?
Genau. Ich persönlich halte solche humanitären Interventionen zwar wegen der Missbrauchsgefahr für unzulässig, aber das ist unter Völkerrechtlern umstritten. In solchen Grauzonen kann ein Soldat aber zumindest nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen an einem Krieg teilzunehmen oder diesen zu unterstützen.
Major Pfaff hat für die Bundeswehr ein logistisches Computerprogramm entwickelt. Es hat mit dem Irakkrieg der USA auf den ersten Blick wenig zu tun. Ist seine Befehlsverweigerung nicht etwas konstruiert?
Major Pfaff war wohl recht weit hinten in der Etappe, aber das Gericht konnte eine Verbindung zum Irakkrieg auch nicht ausschließen. Es wäre sicher eindeutiger gewesen, wenn ein Bundeswehrsoldat, der während des Irakkriegs US-Kasernen bewachen musste, den Gehorsam verweigert hätte.
Gab es schon früher bei der Bundeswehr Fälle von völkerrechtlich begründeter Befehlsverweigerung?
Ja. Während des Kosovokrieges verweigerten 1999 einige Tornado-Piloten vom Jagdbombergeschwader 32 in Lechfeld den Einsatz.
Was passierte mit ihnen?
Sie wurden stillschweigend in rückwärtige Stäbe versetzt, damit niemand klagt.
Nun haben wir aber doch ein Urteil, das die Gewissensfreiheit der Soldaten garantiert. Geht es bei der Bundeswehr bald drunter und drüber?
Das sicher nicht. Aber die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als Interventionsarmee ist bei rechtlich fragwürdigen Einsätzen künftig beeinträchtigt.
Sie rechnen bei fragwürdigen Militäraktionen also mit massenhafter Verweigerung?
Nein. Zwar ist nun klar, dass eine Gehorsamsverweigerung nicht als Dienstvergehen bestraft werden kann, wenn sie auf ernsthaften Gewissensgründen beruht. Der Karriere bei der Bundeswehr ist so ein Schritt aber auch in Zukunft nicht förderlich.
INTERVIEW: CHRISTIAN RATH