: Richtigstellung, zweiter Versuch
Wir schrieben am 1. 4. 2022, Seite 17, unter der Überschrift,,Streit über,Coronaleugner‘“: ,,Röhn […] nahm sich einen Anwalt, […] dieser schickte […] ein Abmahnschreiben an Matviyets. Eine außergerichtliche Einigung lehnte Röhn ab.“ Das möchten wir hier richtigstellen: Welt-Chefreporter Tim Röhn lehnte eine außergerichtliche Einigung mit dem SPD-Politiker Igor Matviyets nicht ab. Das Abmahnschreiben enthielt ein Angebot für eine außergerichtliche Einigung, das Matviyets nicht annahm. (taz)
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