: Kieler Ex-Rocker verurteilt
URTEIL Steffen R. muss wegen Körperverletzung, Bedrohung und Menschenhandels für vier Jahre und vier Monate in Haft – ein vergleichsweise mildes Urteil, weil er gegen die Hells Angels ausgesagt hatte
Das Kieler Landgericht hat den ehemaligen Chef einer Unterstützergruppe der Kieler Hells Angels zu vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Damit ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und schweren Menschenhandels.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf eine Verurteilung des 40-Jährigen zu vier Jahren plädiert. Die Verteidiger hatten drei Jahre beantragt. Die Haft des Ex-Rockers wird sich voraussichtlich um gut zwei Jahre verlängern, weil er zur Tatzeit noch unter Bewährung einer früheren Strafe stand.
Der Ex-Rocker Steffen R. habe in der Legion 81 „ein Schreckensregiment geführt“, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Ostrowski. Steffen R. besäße „hohe kriminelle Energie“. Die Gruppe soll Hilfsdienste auch krimineller Art für die Kieler Hells Angels geleistet haben.
Das bereits seit November laufende Verfahren vor dem Landgericht hat Brisanz, weil Steffen R. gegen die in Kiel seit Ende Januar verbotenen Hells Angels ausgesagt hat. Seitdem befindet er sich in einem Zeugenschutzprogramm und hält sich an einem unbekannten Ort auf.
„Die Strafverfolgungsbehörden werden nicht dulden, dass eine kleine Gruppe ihre Interessen über Interessen anderer stellt und ein Eigenleben entwickelt“, sagte Oberstaatsanwalt Ostrowski. Das von ihm geforderte vergleichsweise geringe Strafmaß begründete er damit, dass sich der Ex-Rocker von dem Milieu gelöst, die Hells Angels schwer belastet und damit sich selbst gefährdet habe.
Auf die Offenbarungen von R. folgte am 24. Mai eine große Polizeirazzia in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, bei der rund 1.200 Polizeibeamte im Einsatz waren. Seitdem wird eine den Rockern gehörende Lagerhalle in Altenholz bei Kiel untersucht, um Spuren des 2010 verschwundenen Tekin B. zu finden. (dapd)