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Archiv-Artikel

das wichtigste Kindermörder verurteilt

Höchststrafe für den Mörder von Levke und Felix: Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung

STADE ap ■ Der Mörder der achtjährigen Kinder Levke und Felix hat die höchstmögliche Strafe erhalten: Das Landgericht Stade verurteilte den 31-jährigen Marc Hoffmann aus Bremerhaven gestern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Außerdem stellten die Richter eine besonders schwere Schuld des Angeklagten fest und ordneten Sicherungsverwahrung an. Der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp sprach von „unvorstellbarem Leid“, das Hoffmann den Kindern zugefügt habe. Hoffmann nahm das Urteil äußerlich ungerührt auf.

Das Gericht folgte in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dagegen hatte die Verteidigung beantragt, Hoffmann wegen Schuldunfähigkeit in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Sie kündigte an, Revision einzulegen.

Im Mittelpunkt der Urteilsbegründung stand die Frage der Schuldfähigkeit Hoffmanns. Die Richter schlossen sich dem „ausführlichen und in sich widerspruchsfreien Gutachten“ des Psychiaters Norbert Leygraf an. Dieser hatte Hoffmann für voll schuldfähig erklärt, denn der Vater zweier Töchter habe bei Begehung der Verbrechen „das Unrecht einsehen und danach handeln können“.

Hoffmann ist nach Ansicht des Gutachters weder sadistisch noch pädophil veranlagt. Allerdings habe sich seine Persönlichkeit abnorm mit überwiegend schizoiden Zügen entwickelt. Kennzeichnend sei dafür „insbesondere der massive Mangel an Emotionalität und Mitgefühl“, sagte Appelkamp. Zur Begründung der besonders schweren Schuld sagte er, Hoffmann habe zwei Morde auf dem Gewissen. Die Sicherungsverwahrung begründete er mit dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.