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Eigentümer, aufgepasst!

Die Reform der Grundsteuer wird ab diesem Jahr umgesetzt

Nach jahrelangen Vorbereitungen beginnt in Berlin die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform. In einem ersten Schritt müssen Eigentümer von Grundstücken und Eigentumswohnungen zwischen Juli und Oktober Erklärungen abgeben, um den sogenannten Grundsteuerwert zu ermitteln, wie Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) am Mittwoch mitteilte.

Notwendig sind dazu Angaben wie Wohnfläche, Alter der Wohnung, Bodenrichtwert und Nummer des Flurstücks. „Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um die Steuererklärung vorzubereiten und zu schauen, ob die notwendigen Unterlagen zum Grundbesitz vorliegen“, riet Wesener. Die Berliner Steuerverwaltung rechnet mit etwa 830.000 Steuererklärungen, darunter 700.000 für Wohngrundstücke.

Ist der Grundsteuerwert ermittelt, folgen zwei weitere Schritte, ehe die Reform 2025 greift und die neue Höhe der Grundsteuer feststeht. Dann muss das Abgeordnetenhaus noch den neuen Steuerhebesatz sowie sogenannte Messzahlen festlegen, was 2024 passieren soll. Gerade mit den Messzahlen hat das Land die Möglichkeit, die Steuerlast etwa für gemeinnützig wirtschaftende Wohnungsgenossenschaften oder kommunale Gesellschaften zu reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte das praktizierte System der Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft. (dpa)

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