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Archiv-Artikel

Helm auf! Aber welchen?

KOPFSACHE Ab 250 Watt werden Elektroräder zu Kleinkrafträdern

Reicht ein einfacher Fahrradhelm auf schnellen Elektrofahrrädern juristisch betrachtet aus? Wenn der Elektromotor eines sogenannten Pedelecs die Leistung von 250 Watt übersteigt und sich bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern nicht abschaltet, wird das Fahrzeug rechtlich mit Kleinkrafträdern gleichgesetzt. Demzufolge wäre ein richtiger Schutzhelm Pflicht, wie ihn etwa auch Motorradfahrer tragen müssen. Doch über den rechtlich korrekten Helm streiten die Experten bislang. Fest steht: Für diese Fahrzeuge besteht nicht nur Helmpflicht (irgendeiner Art), sondern auch Versicherungspflicht.Umgekehrt gilt: Zweiräder mit einem Elektromotor bis 250 Watt, der nur als Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer dient, werden weiterhin als Fahrräder behandelt.