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Schleswig-Holstein will ungeimpfte Pflegende erst prüfen
Beschäftigte in Pflege, Krankenhäusern, Arztpraxen, Eingliederungshilfe und Rettungsdiensten müssen bis Dienstag nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden sollen. Wer dies nicht kann, wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Kiel aber nicht automatisch mit einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verhängt. Zur Umsetzung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die bundesweit in Kraft tritt, im Land hat das Ministerium Leitlinien herausgegeben. Demnach muss zunächst der Fall dem jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Betroffene Mitarbeiter dürfen auch nach Dienstag in den Einrichtungen weiterarbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Dann trifft das Gesundheitsamt eine Ermessensentscheidung und kann im Einzelfall ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen. (dpa)
BUND schimpft über Hamburger Klimapolitik
Die Umweltorganisation BUND Hamburg hat dem rot-grünen Senat wirkungslose Klimapolitik vorgeworfen. Der viel zu geringe Rückgang des CO2-Ausstoßes von 2018 auf 2020 sei zur Hälfte auf den höheren Anteil erneuerbarer Energie im Stromnetz zurückzuführen, zu dem Hamburg nichts beigetragen habe, teilte der BUND unter Hinweis auf die jüngste Energie- und CO2-Bilanz des Statistikamts mit. Der Rest gehe auf die Corona-Pandemie zurück, die sich insbesondere auf den Verkehrssektor ausgewirkt habe. Hamburg könne lediglich eine CO2-Einsparung von zehn Prozent verbuchen und die Politik des Senats habe dazu nichts beigetragen, sagte BUND-Geschäftsführer Lucas Schäfer. Der Senat fahre im Nebel, ignoriere Empfehlungen seines Klimabeirats und wundere sich dann, dass nichts vorangehe. (dpa)
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