: Im Namen der Etathoheit
KREDITAUFNAHME Der Kieler Landtag klagt gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz: Die Eigenständigkeit Schleswig-Holsteins sei in Gefahr. Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung findet keine Mehrheit
Der schleswig-holsteinische Landtag wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse klagen. Das beschloss das Parlament in Kiel gestern mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW).
Die Vorgabe aus Berlin verstoße gegen die Etathoheit der Länderparlamente und schränke damit die Eigenständigkeit der Bundesländer ein, hieß es in dem Antrag von Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU), für den dieser in der letzten Parlamentssitzung dieser Wahlperiode gemeinsam mit der Opposition votierte.
Die CDU-Fraktion, die seit dem Bruch der großen Koalition eine Minderheitsregierung stellt, lehnt eine Klage ab, solange Schleswig-Holstein nicht zugleich eine eigene Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung festschreibt. Für einen verpflichtenden Schuldenstopp sprachen sich zwar auch alle anderen Fraktionen im Plenum aus. Ob eine solche Regelung aber schon jetzt oder doch erst nach der vorgezogenen Landtagswahl am 27. September in der Landesverfassung verankert werden soll, blieb in der gestrigen Debatte umstritten: CDU, FDP und Grüne stimmten für einen sofortigen Schuldenstopp auf Landesebene. SPD und SSW enthielten sich dagegen und verhinderten somit die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Schuldenbremse begrenzt die künftige Kreditaufnahme von Bund und Ländern: Spätestens von 2020 an dürfen die Bundesländer keine neuen Schulden mehr machen, wie die Grundgesetzänderung vorsieht, die vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden war.
Der Bund selbst soll seine Neuverschuldung demnach schon ab 2016 auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränken. Ausnahmen soll es lediglich in bestimmten Notsituationen geben – darunter fällt neben Naturkatastrophen auch eine schlechte Konjunktur. (afp/dpa)