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Hamburg setzt auf 2G

Auch Hamburg verschärft seine 2G-Regeln: Unter anderem dürfen alle gastronomischen Betriebe, Diskotheken, Bars, Schwimmbäder und Fitnessstudios ab Samstag nur noch Geimpfte und Genesene einlassen, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. In den erfassten Bereichen bestehe generell ein erhöhtes Infektionsrisiko, sagte Tschen­tscher. In der Hansestadt galt bislang nur ein 2G-Optionsmodell, bei dem Restaurants und Sportstätten den Zugang nach eigenem Ermessen auf Geimpfte und Genesene beschränken konnten. Von der 2G-Pflicht erfasst sind demnach auch körpernahe Dienstleistungen, jedoch keine Friseure. In Hamburg liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei etwa 165, das ist die viertniedrigste Inzidenz unter allen deutschen Bundesländern. Nur in Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen ist sie geringer. (afp)

Mordprozess beginnt

In Lüneburg hat am Dienstag ein Prozess um den gewaltsamen Tod einer Mutter und ihrer zwei Kinder begonnen. Vor dem Landgericht muss sich der 35-jährige Lebensgefährte der Frau verantworten. Er wollte sich beim Prozessauftakt am Dienstag aber nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. Die Anklage lautet auf Mord in drei Fällen, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, seine Lebensgefährtin und deren Kinder in den frühen Morgenstunden des 16. Mai in Bispingen im Heidekreis stranguliert zu haben. Im Haus der Mutter waren die Leichen der 35-Jährigen und ihres vierjährigen Sohnes entdeckt worden. Die Leiche der elfjährigen Tochter war später an einem Waldweg in der Lüneburger Heide in der Nähe von Schneverdingen gefunden worden. (dpa)

Nur noch Einzelzimmer für Alte

Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das und weitere Veränderungen, unter anderem zum Internetzugang, sieht die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann am Dienstag dem Senat vorgelegt hat. „Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen“, so Stahmann. Die neue Verordnung solle ab Februar 2022 gelten, heißt es aus der Behörde. (taz)

Gleichstellung bei Kinderwunsch

Der Bremer Senat hat am Dienstag eine neue Landesförderrichtlinie beschlossen, die alle Paare bei der Kinderwunschbehandlung gleich behandele. Das teilte die Grünenfraktion mit. Die Förderung gelte demnach auch für unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare. Bundesweit werde die „Kinderwunschbehandlung bei ungewollt kinderlosen Paaren derzeit ausschließlich für verheiratete heterosexuelle Paare finanziell gefördert“. Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern würden in Deutschland unverheiratete oder beispielsweise lesbische Paare weder durch die Krankenversicherung noch durch den Bund unterstützt, heißt es weiter. (taz)

Impfung ist nicht allein schuld

Die Impfung gegen das Coronavirus ist nach dem abschließenden Obduktionsbericht nicht die alleinige Ursache für den Tod eines 12-jährigen Jungen im Kreis Cuxhaven. Laut einer Stellungnahme des Paul-Ehrlich-In­stitutes (PEI) habe bei dem Kind „eine besonders schwere, impfunabhängige Vorerkrankung des Herzens“ vorgelegen, teilte der Landkreis Cuxhaven am Montag mit. „Unter Berücksichtigung der umfangreichen medizinischen Befunde ist die Impfung nicht als alleiniger Auslöser des tödlichen Ausgangs zu sehen“, hieß es in der Mitteilung. Das Kind war zwei Tage nach der Zweitimpfung gestorben. (dpa)