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Unverzüglich antworten

Meldefrist abgelaufen: Mindestens 300 Hamburger türkischer Herkunft verlieren deutschen Pass. Innenbehörde verlängert Ultimatum und droht mit Zwangsgeld

Das Ergebnis sei „recht zufrieden stellend“, ließ die Innenbehörde gestern per Pressemitteilung wissen. Drei Viertel der vom Senat aufgeforderten 6.614 Deutsch-Türken in Hamburg hätten bis Ende voriger Woche über ihre Staatsangehörigkeit Auskunft gegeben. „Für die Ferienzeit ist das ein hoher Rücklauf“, lobte Behördensprecher Marco Haase. 4.678 Personen hätten angegeben, unverändert die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, 311 dagegen hätten zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen und die deutsche damit verwirkt.

Die Behörde wollte ermitteln, wie viele Deutsch-Türken ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiedererhalten haben. Denn die Annahme einer zweiten Staatsangehörigkeit führt seit einer Gesetzesnovelle des Bundes von 2000 automatisch zum Verlust der deutschen. Zum Ende der Meldefrist am 7. Juli standen laut Behörde 1.597 Antworten aus. Ein kleiner Schwund ergebe sich, weil Adressaten umgezogen oder verstorben seien.

Innensenator Udo Nagel (parteilos) forderte alle, die nicht reagiert haben, auf, „die erbetenen Angaben unverzüglich zu machen“. Vor der Bundestagswahl im September müsse das Melderegister aktualisiert werden, damit keine Person wähle, die kein Wahlrecht besitzt.

Zögerer würden jetzt ein zweites Mal Ende Juli angeschrieben. Die neue Auskunftsfrist gilt bis 26. August. Wer bis dahin nicht antworte, müsse mit „Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgeld“ rechnen, droht die Behörde. Sie beruft sich auf ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts. Demnach bestehe eine Auskunftspflicht über den Bestand der deutschen Staatsbürgerschaft, um das Melderegister ordnungsgemäß führen zu können.

Haase versprach allen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, ein „unbürokratisches Wiedereinbürgerungsverfahren“. Der Senator hatte zuvor erklärt, Verfahrensdetails habe die Innenministerkonferenz bundeseinheitlich zu regeln. Auf die Frage, ob es eine länderübergreifende Sonderregelung für die Betroffenen geben werde, erklärte Haase gestern, darüber könne er „jetzt nichts sagen“ und verwies auf eine laufende Senatsanfrage der SPD-Fraktion zum Thema.

Für einige Betroffene könnte die Wiedereinbürgerung schwierig werden. Denn 2001 erhöhte der Bund die Hürden für eine Einbürgerung und schrieb eine Verfassungsschutzprüfung sowie Deutschkenntnisse vor. Auch wer seinen Job inzwischen verloren hat, ist im Nachteil: Den deutschen Pass kriegt nur, wer nicht von staatlicher Stütze abhängt. EVA WEIKERT