KARLSRUHE BLEIBT UNGERÜHRT UND HILFT DEN KRANKEN NICHT WEITER
: Cannabis bleibt ein Fall für Kafka

Wenn gar nichts mehr geht, kann nur noch Karlsruhe helfen. Darauf hoffen immer noch viele Kranke, die Übelkeit, Gewichtsverlust und Schmerzen wirkungsvoll mit Cannabis-Produkten bekämpfen. Denn bisher sind sie in einer fast schon kafkaesken Situation.

Wenn sie Cannabis in der illegalen Drogenszene kaufen oder Haschisch auf dem eigenen Balkon anbauen, droht der Staatsanwalt. Man verweist sie auf die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel zu beantragen. Doch das verneint ein öffentliches Interesse an privaten Cannabis-Therapien. Die Kranken könnten ja Dronabinol einnehmen, sagt das Institut. Doch dieses Medikament ist zigmal teurer als das Naturprodukt, viele Kassen finanzieren es nicht. Also landen zahlreiche Kranke – und gerade chronisch Kranke sind selten reich – doch wieder in der Illegalität.

Klarer Fall für Karlsruhe also? Denkste. Wie schon vor fünf Jahren verwies das Gericht gestern ungerührt auf die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen. Vor fünf Jahren galt das als kleine Sensation. Die Fachwelt dachte, jetzt wird das Institut in Bonn sicher umdenken. Doch nichts ist passiert. Und das Verfassungsgericht schweigt dazu. So als wisse es gar nicht, was außerhalb des Karlsruher Schlossparks passiert. Natürlich gibt es hier und da bereits kleinere Schlupflöcher. Manche Kasse übernimmt stillschweigend doch die Kosten für Dronabinol – will aber nicht in der Presse genannt werden, damit sie nicht von teuren Chronikern überschwemmt wird. Das Amtsgericht Mannheim sprach einen MS-Kranken, der Cannabis zur Linderung seiner Beschwerden konsumierte, frei und attestiert einen „rechtfertigenden Notstand“.

Doch diese Schlupflöcher wirken nur begrenzt und schaffen keine Rechtssicherheit. Und da sich der Gesetzgeber – auch der rot-grüne! – in Drogenfragen auf die Repression beschränkt, muss sich irgendwann wohl doch das Verfassungsgericht der Sache annehmen. Positiv verstanden war der gestrige Beschluss wohl die Aufforderung, ihm einen geeigneten Fall vorzulegen. CHRISTIAN RATH