: Greenpeace verklagt Landesforsten
NATURSCHUTZ Die Umweltorganisation will Daten über die niedersächsischen Buchenwälder, um ein Netz von Schutzgebieten vorschlagen zu können. Das Land will sich jedoch die Kosten erstatten lassen
Greenpeace hat das Land Niedersachsen auf die Herausgabe von Umweltdaten verklagt. Die Umweltorganisation möchte wissen, wie es um die alten Buchenwälder des Landes bestellt ist. Sie vermutet, dass immer mehr Buchen gefällt und exportiert werden. Für einen Teil der beantragten Daten verlangten die Landesforsten „eine unangemessen hohe Gebühr“, sagt Martin Kaiser von Greenpeace.
Rotbuchenwälder haben nach der jüngsten Eiszeit ganz Mitteleuropa überzogen. Norbert Panek, der für Greenpeace ein Gutachten zum Schutz der Buchenwälder verfasst hat, schätzt, dass von Natur aus ein Viertel aller Rotbuchenwälder in Deutschland stehen müssten. Nur sieben Prozent davon sind übrig. Eine Handvoll dieser Wälder ist 2011 von der Unesco zum Welterbe erklärt worden.
Hier gedeihen Pilze wie der Stachelbart, hier hämmert der Schwarz- und der Mittelspecht, und auf den umgestürzten Baumriesen krabbeln seltene Käfer. „Die in Deutschland am stärksten bedrohten Arten sind an die Buchenwälder gebunden“, sagt Kaiser. Seine Organisation schlägt deshalb vor, ein deutschlandweites Verbundsystem von Buchenwäldern zu schaffen und ein Zehntel davon nicht mehr zu nutzen. Nur noch Wanderer sollen sich hier tummeln.
Um einen Überblick über die Bestände zu bekommen und über die Pläne der Landesforsten, hat Greenpeace um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz gebeten. Allein für eine Landkarte hätten die Forsten 2.000 Euro verlangt, sagt Kaiser. Dabei dürfe die Gebühr höchstens 500 Euro betragen.
„Bei Daten, die man nicht aus der Schublade ziehen kann, muss man damit rechnen, dass entsprechende Kosten entstehen“, rechtfertigt sich Stefan Fenner, Sprecher der Landesforsten. Es sei aufwändig, die Daten zusammenzusuchen. Ihre strategischen Pläne wollten die Forsten nicht herausrücken. Diese befassten sich mit wirtschaftlichen Fragen und unterlägen somit dem Betriebsgeheimnis. KNÖ